Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780

490 Walter Pillich 409 1732 März 18, Wien. Maria Elisabeth Steindlin, älteste kranke und erwerbsunfähige Tochter des im April 1727 nach 39jährigen Diensten mittellos verstorbenen kaiserl. Kammerbeinstechers Matthias Steindl, erhielt ab 23. November 1728 auf 3 Jahre jährlich 75 Gulden angewiesen. Sie hat am 21. November 1731 um weitere Belassung dieser Gnadengabe, da ihre Lebenstage gezählt seien, gebeten. Bescheid, daß zwar keine lebenslängliche Pension gereicht werden könne, ihr aber einmalig ein Almosen von 50 Reichstaler gereicht werde, worüber der Hofkontrollor die Anweisung auszufertigen hat. f. 373 rv. 410 1732 April 29, Wien. Bewerber um die durch den Tod des am 27. Februar 1732 verstorbenen kaiserl. Hof-Theatraltischlers Marx Weiß freigewordene Stelle: Johann Paul Lessel, hat als Geselle am kaiserl. Hoftheater gearbeitet und als hofbefreiter Tischlermeister über 500 schwarz gebeizte Rahmen für die Bilder der kaiserl. Galerie verfertigt. Ursula Weiß, Witwe nach dem verstorbenen kaiserl. Hof-Theatertischler, mit 7 unversorgten Kindern, mit dem Altgesellen Andreas Kätzel, der seit 6 Jahren die Arbeiten bei Krankheit ihres Mannes fast 1% Jahre am Theater ausführte, wobei sie der weiteren Sorge für die Erhaltung der Kinder enthoben wäre. Andreas Kätzel, seit 7 Jahren Altgeselle des vorerwähnten kaiserl. Hof- Theatraltischlers Marx Weiß. Der kaiserl. Musikdirektor meint, daß Lessel ca. 50 Jahre alt sei und die Maschinerie des Theaters einen verständigen, wachsamen und hurtigen Menschen erfordere. Außerdem sei Lessel nur Geselle und niemals als Meister tätig gewesen. Bei der Bestellung der Witwe Weiß mit diesem Posten wäre sie zu sehr vom Altgesellen Kätzel abhängig und das Theater würde darunter leiden. Dagegen sei Kätzel mit den Arbeiten am Theater schon vertraut, hätte aber weder das Meisterrecht durch die Zunft der Stadt noch die Hoffreiheit erworben. Kätzel müßte daher einen rechtsgül­tigen Ehekontrakt mit der Witwe des Weiß eingehen. Damit wären auch die 7 Kinder der Witwe versorgt und eine Gnadenpension entfiele dabei auch. Der Obersthofmeister schlägt vor, da Kätzel für eine Hoffreiheit nicht die 500 Gulden aufbrächte noch die Witwe Weiß hiezu die Mittel vor­strecken könne, so wie seinerzeit am 5. September 1726 der mit keinem bürgerlichen Meisterrecht oder Hoffreiheit ausgestattete kaiserl. Hof- Theatralsticker Johann Baptist Albertino ein Ehrendekret erhielt, ein sol­ches auch für Kätzel auszufertigen, womit er allen Anfechtungen der Tischlermeister enthoben wäre. Res.: „Placet, wie da eingerathen.“ f. 388 r —390 v. 411 1732 Mai 14, Wien. Andreas Kätzel wird anstatt des verstorbenen Marx Weiß ab 10. Mai 1732 mit jährlicher Besoldung von 400 Gulden als kaiserl. Hof-Theatraltischler aufgenommen, worüber der Hofkontrollor die Besoldungsverordnung und für die Erben des Weiß die Besoldungsabrechnung auszufertigen hat. f. 400 r. 412 1732 Mai 14, Wien. Ehrendekret für Andreas Kätzel als kaiserl. Hof-Theatraltischler. f. 401 v — 402 v. 413 1732 Mai 14, Wien. Fabio Zilly, kaiserl. Theatral-Adjutant, seit 30. April 1728 mit jährlich 600 Gulden Besoldung, um Besoldungserhöhung. Der Musikdirektor Pio di

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