Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780

480 Walter Pillieh 1.000 Gulden und bis zum Freiwerden eines Hofquartiers jährlich 800 Gul­den Quartiergeld bewilligt, um in seiner Wohnung diese Akademie betreiben zu können. Außerdem erhält Sch. jährlich 800 Gulden für den Unterhalt dieser Akademie, wobei Sch. bereits 200 Gulden für die erste Einrichtung verausgabte, die noch vergütet werden sollen. Da Sch. diese Akademie nun eröffnen könne, bittet er um Ausfertigung eines Dekretes als Präfekt oder Direktor dieser Akademie und zwar zum besseren Verständnis aller Natio­nen in lateinischer Sprache. Res.: Placet. f. 325 r v. 354 1726 April 8, Wien. Anna Maria della Rovere, Witwe nach dem Kammerkristallschneider Johann Rochus della Rovere, bereits im Vorjahr mit ihrem Gesuch um Pension für sich und ihre 4 unversorgten Kinder abgewiesen (nro. 348), bittet neuer­lich um Pension. Die Witwe führt an, daß die Witwe nach Peter Pandol- fini, Kammeredelsteinschneider unter Kaiser Leopold I., schon über 30 Jahre eine Witwenpension von jährlich 200 Gulden beziehe. — Es bekämen zwar nur wirklich besoldete Witwen von Hofkünstlern eine Pension, die Pan- dolfini sei aber eine Ausnahme. Deshalb wird vorgeschlagen, auch der Bitt­stellerin ab 1. April 1726 eine jährliche Pension von 150 Gulden zu be­willigen. Res.: Placet. f. 339 v, 340 r. 355 1726 April 20, Wien. Dekret für Jacobus van Schuppen als Praefectus der „Academiae Caesareae Pictorum et Sculptorum“ in Wien, in lateinischer Sprache. f. 356 rv. 356 1726 April 26, Wien. Anna Maria della Rovere, Witwe nach dem kaiserl. Kammerkristallschnei­der, erhält mit ihren 4 unversorgten Kindern ab 1. Jänner 1726 eine jähr­liche Pension von 150 Gulden bewilligt. Bei Wiederverehelichung oder Tod der Witwe erhalten die vier minderjährigen Kinder bis zu ihrer Großjährig­keit die Pension weiter. Sollte ein Kind sterben oder großjährig werden, so entfallen jeweils 37% Gulden von der Pensionssumme, worüber der Hof­kontrollor die Anweisung auszufertigen hat. f. 361 v, 362 r. 357 1726 April 26, Wien. Sophia Francisca Heräus, Witwe nach dem im November 1725 verstorbenen Caroli Gustavi Heräus, kais. Antiquar und Medaillen-Inspektor, um Sterbe­quartal und Gnadenpension. Wird abgewiesen. f. 373 v, 374 r. 358 1726 April 26, Wien. Hans Peter Tratter, kaiserl. Tapezierergehilfe, bittet anstatt des mit täg­lich 30 Kreuzer genießenden Kostgeldes um das ganze Kostgeld von 45 Kreu­zer. Abgelehnt mit dem Bemerken, daß ihm als Supernumerari-Tapezierer- gehilfe außer der Besoldung bereits außerordentlich das Kostgeld von 30 Kreuzer bewilligt worden sei. f. 375 v. 359 1726 April 26, Wien. Franz Joseph König von Paumbshaußen, kaiserl. Kammer-Edelsteinschnei­der, beschwert sich, daß er mit seiner Besoldung von jährlich 600 Gulden und den aus dem Kammer-Beutel genießenden 100 Taler Quartiergeld mit seiner Frau und den 6 minderjährigen Kindern nicht das Auslangen fände und bittet daher nach 41jährigem Dienst um Kostgeld, wie es auch andere Kammerbediente genießen, oder um eine andere Remuneration, Gnade oder

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