Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)

CSÁKY, Móric: Die ungarische Wegtaufenverordnung von 1890. Ein Beitrag zur Geschichte des Kulturkampfes in Ungarn

Die ungarische WegtaufenVerordnung von 1890 391 hatte. Am 14. April (Gründonnerstag) gewährte ihm der Papst die erste Audienz, in welcher ihm jener riet, sich mit den Kardinälen Vanutelli und Monaco la Valleta zu beraten 97) und an deren gemeinsamer Konferenz teilzunehmen. Am 17. April (Ostersonntag), zwei Tage vor der Heimfahrt des Primas, fand dann die zweite, denkwürdige Audienz statt, über die Csáky den Kirchenfürsten am 26. April selbst ausfragen konnte. Demnach soll der Hl. Vater ganz offen — im Gegensatz zur ersten Audienz! — er­klärt haben, dem Plan der ungarischen Regierung nicht zustimmen zu können, da dadurch gerade erreicht würde, was der Lehre der katholischen Kirche widerspreche, indem die katholische Kindererziehung in Frage gestellt würde. „Pati debet, wenn die Regierung ihr Vorhaben ausführt, denn Rom kann auf die ungarische Regierung und Gesetzgebung keinen Einfluß ausüben, aber: adprobare non potest“ ! Auf den Einwand Vaszarys, daß dann auch in Ungarn die allgemeine staatliche Matrikelführung und die obligate Zivilehe eingeführt würden, erwiderte der Papst: „Et tunc mi fili ? Siehst Du nicht, daß diese weltlichen Einrichtungen schon fast überall existieren? Und hast Du vielleicht gemerkt, daß sie unsere katholische Kirche beeinträchtigt haben? Siehst Du denn nicht, wie im Gegenteil, trotz jener Einrichtungen unsere Kirche und unsere Religion fest besteht, ja vielerorts sogar wächst und erstarkt? Also denn, ihr werdet diesen welt­lichen Einrichtungen in Ungarn widerstehen, solange ihr könnt, denn es wäre besser, wenn sie nicht zustande kämen. Wenn sie aber dennoch zustande kommen, werdet ihr mit ihnen auskommen, wie wir auch anderorts mit ihnen auskommen, und auch in Ungarn wird die Kirche ihretwegen nicht zugrunde gehen!“ e8) Diese äußerst bezeichnenden Worte Leos XIII. — die er von Vaszary auf so undiplomatische Art mitgeteilt bekam — mochten Csaky die Gewiß­heit geben, daß die Kirche im Grunde genommen einem allgemeinen kirchen­politischen Reformprogramm keine prinzipiellen Schwierigkeiten machen werde. So begann auch er allmählich eine radikale kirchenpolitische Reform zu befürworten, die er zwar schon seit langem ins Auge gefaßt hatte, vor deren Durchführung er aber bisher immer wieder zurückgeschreckt war. Den äußeren Anstoß dazu gab die Parlamentsdebatte von Mitte Mai 1892, die wiederum, wie schon so oft, die Frage der allgemeinen Konfessions­freiheit und Rezeption der jüdischen Religion auf die Tagesoi'dnung setzte. * 98 97) Kardinal Monaco la Valletta war Mitglied der Sonderkommission (s. Anm. 67). Bei Vanutelli handelt es sich wahrscheinlich um Kardinal Serafino Vanutelli (1834—1915), der vor Galimberti Nuntius in Wien war und sich maß­geblich an der Beilegung des Kulturkampfes in Deutschland beteiligt hatte (Enciclopedia Cattolica XII (Citta dei Vaticano 1954) 1026—27). Vanutelli dürfte jetzt auch Mitglied der Sonderkommission gewesen sein, wie dem Aus­spruch Leos XIII. zu entnehmen ist. 98) Die obligate Zivilehe war damals bereits in Holland und Belgien (ab 1795), Frankreich (ab 1792 bzw. 1804), Schweiz (ab 1875), Deutschland (ab 1876) und Rumänien (ab 1864) eingeführt.

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