Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)
KÁLLAY, István: Einige Fragen der Stadtpolitik des Wiener Hofes in Ungarn zur Zeit Maria Theresias
Fragen der Stadtpolitik des Wiener Hofes in Ungarn zur Zeit Maria Theresias 161 Bittschriften um Stadtstellungen und um Bürger- oder Zunftrecht aus. Der Kommissar informierte sich bei dem Magistrat über die Beschwerden und fügte dann sein eigenes Gutachten daran. Meistens nahm er für die Bürger und gegen die Patrizier Partei35 36). Wenn es sich herausstellte, daß die Klagen der Wahrheit entbehrten, wurde gegen den Beschwerdeführer ein Verfahren eingeleitet. 1777 wurde in Pukantz ein Mitglied des Äußeren Rates, Kugler, von seinem Amt entsetzt, weil seine Klagen gegen den Magistrat keinen Beweis fanden86). Die Aussendung der königlichen Kommissäre diente gleichzeitig — neben der Einschränkung der Macht der Patrizier — dem geplanten Ausbau einer einheitlichen, zentralisierten Stadtverwaltung. Es kam vor, daß die Politik des Wiener Hofes, die die Bürger gegen die machthabenden Patrizier in Schutz nahm, stellenweise zu Unruhen führte. In einigen Fällen wurden die königlichen Kommissäre direkt beauftragt, um weitere Konflikte zu vermeiden, die Bürger zu beruhigen. Am 16. Mai 1754 ging ein königlicher Kommissar nach Gran, wo es bei der letzten Restauration zwischen dem Magistrat und der Electa Communitas zu Tumulten kam. Der Kommissar bekam die Instruktion, die Anstifter der Unruhen zu ermitteln37). Diese Verfügung wurde mit den früheren Erfahrungen begründet. 1755 standen nämlich in einigen Städten — Varasdin, Kopreinitz, Kreuz und Agram — die Bürger gegen den Richter und Magistrat auf. In demselben Jahre brachen auch in Sathmar Unruhen aus. Nach der Niederschlagung des Aufstandes wurde eine spezielle königliche Kommission für die Untersuchung der Bewegung der Bürger ausgesandt. Um weitere, ähnliche Unruhen zu verhindern, wurden die bürgerlichen Schützen-Compagnien in jeder Stadt aufgelöst38). Am 10. Juni 1756 wurde nach Skalitz ein Untersuchungskommissar ausgeschickt, um die Streitigkeiten zwischen dem Magistrat und den Bürgern zu beseitigen. Zum Protokoll der Commissio Mixta vom 4. Jänner 1774 machte Mitregent Joseph die Bemerkung, daß in Komorn pünktlich festzulegen sei, wer von den Bürgern in die Stadthauskasse Kontrolleinsicht habe39). Es wurde immer eine spezielle Untersuchung verordnet, wenn die Bürger über den ausgesandten königlichen Kommissar klagten. In diesem Falle — in erster Linie, um das Ansehen des Kommissars zu schützen — 35) Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 516. 142/1773. Febr. fol. 512—578. 36) Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 530. 9/1777. Jan. fol. 10—12. 37) HKA Civitatensia Fasz. 1. 12. Mai 1754. Ebendort Fasz. 2. 3. Apr. 1755. 38) Ebendort Fasz. 2. 8. Apr. 1755. Ebendort Fasz. 2. 14. Jul., 27. März, 29. Sept. 1755. HKA Camerale Ungarn Fasz. 26. Rote Nr. 510. 93/1768. Okt. Subd. 2. fol. 86 f. 39) HKA Civitatensia Fasz. 4. 10. Jun. 1756. HKA Camerale Ungarn Fasz. 26. Rote Nr. 518. Subd. 4. 152/1774. Febr. fol. 101/v. Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 522. Subd. 6. 90/1774. Nov. fol. 39—41. Mitteilungen, Band 16 n