Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

MISKOLCZY, Julius: Das Institut für ungarische Geschichtsforschung in Wien und seine Publikationen

658 Rezensionen sächlich nach seiner Studie über Galilei. In dieser Erschütterung des mittel­alterlichen Christentums und dessen antiken Erbes spielen wieder nicht die Wandlungen der Ideen, sondern der creencias die entscheidende Rolle. Das Ergebnis der Arbeit ist — wie der Verf. nach den Voraussetzungen seiner treffenden Analysen der fundamentalen philosophischen Lehren Ortegas wohl von Anfang an nicht anders erwartete — enttäuschend. Das historische Denken Ortegas bietet dem Historiker manche anregenden und interessanten Aspekte, aber nichts wirklich Neues. Als Klärung dieses nega­tiven Sachverhalts wird man die vorliegende gründliche und nüchterne Studie sehr dankbar begrüßen. Rudolf Neck (Wien). Quellenwerke Urkundenbuch des Herzogtums Steiermark, 4. Band, 1. Lieferung, 1260—1265. Herausgegeben von der Historischen Landeskommission für Steiermark unter der Leitung von Heinrich A p p e 11 unter Benützung der Vorarbeiten von Heinrich A p p e 11 und Berthold Sutter, bearbeitet von Gerhard Pf er- s c h y. Verlag Adolf Holzhausens Nfg., Wien 1960, 128 Seiten. Die Fortsetzung des Urkundenbuches von Zahn ist nun, nach mehr als einem halben Jahrhundert nach dem Erscheinen des dritten Bandes, in einer ersten Lieferung herausgekommen. Der gesamte vierte Band soll die Herrschaft König Ottokars in der Steiermark, von 1260 bis 1276, um­schließen. Heinrich Appelt und vor allem Berthold Sutter haben seit 1949 die Materialsammlung durehgeführt, die Archivreisen bis Udine, Venedig, Laibach und München notwendig machte. Seit 1956 war der Hauptbear­beiter Gerhard Pferschy mit der Druckfertigmachung des so gesammelten Stoffes betraut. Zur Materialsammlung hat er nur noch bei der Durch­suchung des Wiener Hofkammerarchives beigetragen. Das Erscheinen in Lieferungen bietet Vorteile. Die hohen Kosten des Druckes können verteilt werden, auch der Preis der einzelnen Lieferungen wird leichter erschwinglich. Die langwierigen Arbeiten an Register und Glossar können hinausgeschoben werden. In Einzelfällen mag das Vor­liegen wenigstens eines Teiles dem Forscher erwünscht sein, im allge­meinen wird das Fehlen der Register überall schmerzlich empfunden wer­den. Bei Quelleneditionen, die doch nur in seltenen Fällen von Privaten gekauft werden, ist so sicher die Vorlegung eines abgeschlossenen Bandes vorzuziehen. Ein Urteil über die Publikation kann nach einer Lieferung nicht erfolgen, man wird sich mit einer bloßen Anzeige begnügen müssen. Schon jetzt aber kann hervorgehoben werden, daß das äußere Bild der Edi­tion allen Erwartungen voll entspricht. Besonders ausführlich sind die Siegelbeschreibungen, ebenso werden die Kanzleivermerke bei Papsturkun­den (Nr. 31) und die mittelalterlichen Rückvermerke genau angegeben. Mit vollem Recht wurden bei den Siegeln Größenangaben gemacht, bei den Originalen der Urkunden aber auf Messungen des Formates verzichtet. Die Überprüfung eines Stückes aus dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv

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