Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806

Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801—1806 299 gelegt wurde. Bezüglich der Zahl der geforderten neuen Stimmen ist es bemerkenswert, daß Fahnenberg sich nicht genau an die Weisung vom 10. November hielt, indem er die 2. Stimme für Arenberg strich und die fränkischen und westfälischen Reichsgrafen katholischen Teils in die Liste aufnahm. Diese Unstimmigkeit veranlaßte den Grafen Stadion, der am 20. November endlich eingetroffen war, zu einer Rückfrage in Wien; ohne eine Antwort abzuwarten, legte er das Votum genau nach der In­struktion am 21. November im Kurkollegium ab, mit der Begründung: „ ... schon jetzo, nachdem fünf Kurfürstl. Stimmen gegen das Aller­höchste Hofdekret votiert hatten, war es doch anständig, daß auch in dem Kur-Collegio die Sprache für dasselbe geführt und dadurch der bestimmte Willen erklärt würde, die aufgestellten Sätze fest zu behaup­ten“ 106). In der Weisung vom 23. November wurde Fahnenberg auch für die Einsendung eines neuen Entwurfs eines Schemas der Fürsten­stimmen — er stellte unter Zuteilung von je 2 weiteren Neustimmen, also insgesamt je 15 Stimmen an Österreich, Bayern und Preußen, wogegen Truchseß eine Stimme verlieren und Reuß und Leiningen nur alternie­rend vertreten sein sollten, mit 79 : 79 die Parität her — bedankt und an die Entscheidung Hügels damit gewiesen, dem seinerseits geraten wurde, für Bayern eine Stimme weniger zu nehmen und die für Truch­seß beizubehalten oder eine ganz neue Stimme für Windischgrätz ein­zusetzen, um die katholischen Fürsten bei einer „itio in partes“ bei der auf Bayern nicht zu rechnen sei, nicht zu schwächen. Das Endergebnis dieser Bemühung war dann ein in einer Konferenz der Komitialgesandten gemeinsam erarbeiteter, rektifizierter Vorschlag, der die Ausstellungen der Staatskanzlei berücksichtigte — Bayern wurde um 1 Stimme auf 14 gekürzt, dafür erhielt der Kurerzkanzler eine 4. Stimme für Lohr und Windischgrätz eine („salva qualificatione“) —, und mit 80 : 80 die Parität herstellte; diesen Vorschlag hielt man als Grundlage für eine Annäherung der Standpunkte für geeignet107). Ebenfalls am 23. Novem­ber versuchte Fahnenberg, der aus dem Kurfürstenprotokoll ersah, daß Graf Stadion die Stimmen genau entsprechend der Weisung vom 10. No­vember abgegeben hatte, seine Abweichung zu rechtfertigen: Er wies darauf hin, daß er die 2. Stimme für Arenberg ausgelassen habe, weil diese auf die Grafschaft Recklinghausen mit nur ll/2 Quadratmeilen und io«) Berichte Stadions vom 21. und 22. November 1803, StK., Regensburg, böhmische Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 152, fol. 6—33 bzw. 48—52 (mit Ab­druck des Protokolls als Beilage). Schelhaß, a. a. O., S. 85—91. 107) Weisung vom 23. November 1803, StK., Regensburg, Prinzipalkommis­sion, Weisungen, Fasz. 2, fol. 149—150. — Vgl. einen modifizierten Entwurf (Fahnenberg vom 25. November 1803) in der Tabelle im Anhang, Nr. 4. Der rektifizierte Entwurf findet sich als Beilage zum Bericht Fahnenbergs vom 1. Dezember 1803, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 241, fol. 330—333, und Bericht Hügels vom 3. Dezember 1803, StK., Regensburg, Prinzipalkommission, Berichte, Fasz. 8, fol. 431—434.

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