Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806

290 Otto F. Winter so eindeutige Sprache gegen sie, daß sie sich nicht durchsetzen konnte. Es ist von Interesse, daß die Protestanten hier im Vergleich zum 18. Jahr­hundert, als dasselbe Problem durch den Übertritt mehrerer Fürsten zum Katholizismus in für sie nachteiliger Form aktuell wurde, den gegen­teiligen Standpunkt einnahmen und sich die katholische Argumentation von damals zu eigen machten, ähnlich wie anderweitig die kaiserliche Politik mit seinerzeit von den Protestanten aufgestellten Grundsätzen zu operieren suchte83). An diesem Beispiel wird wieder, wie in den oben (S. 267) angedeuteten Inkongruenzen zwischen Stimmrecht einer­seits, Größe, Bevölkerungszahl, wirtschaftlicher und militärischer Macht andererseits, das feudal-ständische, nicht mehr zeitgemäße Prinzip im Aufbau des Reichstages deutlich, das bei Befolgung der kaiserlichen Anregungen dem einer echten Repräsentanz der gesamten Reichsunter­tanen hätte weichen müssen 84). Abhandlung, die die wissenschaftliche Untermauerung der von den protestan­tischen Gesandten — Kurwürttemberg, Lübeck, Nassau, Holstein-Glückstadt, Hohenzoillern und die wetterauischen und fränkischen Grafen ließen sich in diesem Punkt vernehmen (S c h e 1 h a ß, a. a. O., S. 82 ff. und Aegidi, a. a. O., S. 224, Anmerkung 463. Vgl. auch die in Anmerkung 126 genannten Tabellen) — vertretenen Standpunkte lieferte, daß die Religionsqualität der Stimme sich nach dem religiösen Bekenntnis oder dem Ermessen des stimmberechtigten Reichs­standes richte. — Weitere Denkschriften dazu sind genannt bei H e i g e 1, a. a. O., S. 470, Anmerkung 1. — Auch Fahnenberg — Bericht vom 17. Oktober 1803, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 241, fol. 21—26 — stellt fest, daß nach dem Herkommen die Person des Landesfürsten ausschlaggebend sei. 83) S. oben S. 282. 84) Sehr klar kommt dies zum Ausdruck in der Weisung an Fahnenberg vom 10. November 1803, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Weisungen, Fasz. 14, fol. 120—123 (Auszug bei Schelhaß, a. a. O., S. 67 f.): „Welches Recht, welche billige Veranlassung hat der protestantische Religionstheil, um zu verlangen, daß der katholische statt seiner bisherigen Stimmenmehrheit sich künftighin mit der mindern Stimmenzahl begnügen solle: .. . Der zu Ende ge­gangene Krieg war kein neuer Religionskrieg wie der jenige, den der west- phälische Frieden endigte; es sind nicht neuerdings ganze Länder und Völker von dem katholischen Glaubensbekenntniß zu dem protestantischen übergegangen. In dem ganzen deutschen Reiche zur Rechten des Rheins ist das Verhältniß der Zahl unter den deutschen Katholiken und Protestanten so zu sagen um keinen Mann verrückt worden und obschon die Mehrheit der ersten durch den Verlust des linken Rheinufers im Verhältniß geschwächt wurde, so besteht sie doch noch immer mit einem beträchtlichen Uibergewicht über das Verhältniß der protestan­tischen Länder und Völker und inso fern besteht also auch noch immer die Ursache, wegen welcher der westphälische Friede die Mehrheit der Stimmen dem katholischen Religionstheile beließ, nämlich: die wirkliche Uiberlegenheit desselben über den protestantischen. — Allein der Vorschlag Sr. Majestät ist auf keine solche Mehrheit gerichtet, er hat nur ihre Gleichheit im Fürstenrathe zum Endzweck. . . . Seine Majestät erwarten denn auch den Beweis gleicher Duldung und Billigkeit von allen ihren Mitständen. Sollten sie sich in ihrer Hoffnung irren, sollte der protestantische Religionsantheil sich selbst Empfin­dungen und Beweisen, die er von dem katholischen Religionstheil fordert, ent­

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