Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
AUER, Erwin M.: Die Präbende des Ordens vom Goldenen Vlies
Die Präbende des Ordens vom Goldenen Vließ 15 Das Recht auf den Präbendenbezug erlosch mit dem Tode des Prä- bendisten; der Präbendenrest vom Quartalsbeginn bis zum Todestag hatte dem Nachlaß des Präbendisten zuzufließen92). Der im Artikel 3 des Stiftbriefes vorgesehene Ausschluß aus der Stiftung in Fällen unsittlichen Lebenswandels, einer gerichtlichen Verurteilung oder eines Freispruches mangels rechtlicher Beweise mußte, solange die Stiftung bestand, nicht verfügt werden 93). Dieser Übersichtsabschnitt sei nicht beschlossen, ohne auf die Tatsache hinzuweisen, daß der Ordenskanzler Freiherr von Münch-Bellinghausen — dem Beispiel älterer Stiftungen des regierenden Hauses folgend 94) — ursprünglich mit einem goldenen Knopfloch-Pfennig für die Toison-Ordens- Präbende ebenfalls ein Stiftungs-Abzeichen vorgesehen hatte95 *), dessen Einführung jedoch nicht die Billigung des Monarchen fand. 3. Die ersten Verleihungen Der bereits erwähnte Bericht über die Stiftung der Ordenspräbende in der Wiener Zeitung vom 26. Mai 1830 und die darin enthaltene Aufforderung, Gesuche um Stiftungsplätze an den Ordenskanzler zu richten, bewirkten, daß in den nächsten Monaten 11 Gesuche einliefen, die der Ordenskanzler Freiherr von Münch am 11. August 1830 dem Kaiser gesammelt vorlegte. In seinem allerunterthänigsten Vortrag geht der Ordenskanzler auf die Bedürftigkeit sowie die Adelsqualifikation der Competenten ein und erbittet sich die Zuerkennungs-Entschließung 90). Der Ordenssouverain ließ über diesen Vortrag ein Gutachten durch den Staats- und Konferenz-Minister Franz Anton Graf Kolowrat-Liebsteinsky ausarbeiten, der am 25. August 1830 ein positives Resolutions-Konzept entwarf 97). Im Laufe der nächsten Monate brachte Freiherr von Münch in Einzelvorträgen dem Kaiser vier weitere Gesuche 98) zur Kenntnis, die Graf Kolowrat am 24. November 1830 gemeinsam mit seinen Vorschlägen vom 25. August in einem geänderten Zuerkennungs-Vorschlag berücksichtigte99). Der Kaiser konnte sich jedoch auch damals noch nicht entscheiden, sondern verlangte am 15. Jänner 1831, daß der Ordenskanzler Erkundigungen durch die zuständigen Behörden und die Polizei einziehe, ob und in wie weit die Competenten um 92) ZI. 102 und 109/TO/1844, 10'TOT860, 19/TO/1869. ") ZI. 43/TO/1905. Hiezu vgl. KA, k. k. Ministerium für Landesverteidigung, ZI. 2410—V/1905 und Präs. Nr. 13.858—1/1918. M) Vgl. Erwin M. Auer, Das „Elisabethinische und Theresianische Stif- tungs-Creutz“ vom Jahre 1771, in: Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, Bd. 60, Graz—Köln 1952, 286 ff. 95) Vgl. unten Anm. 526. ") ZI. ll/TO/1830, fol. 224. w) Ebenda, fol. 229 f. ") ZI. 16, 17, 18 und 20/TO/1830. ") ZI. ll/TO/1830, fol. 226 f.