Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806
284 Otto F. Winter reich erhielt 4 neue Stimmen, dazu die der ihm endgültig zugesprochenen Bistümer Brixen und Trient, sodaß ihm ein Gesamtstand von 7 Voten zugedacht war, Kursalzburg-Toskana 3, Modena 2 Stimmen. Kurbayern erhöhte seinen Stand um 4 neue Stimmen, wogegen es das Votum Eichstädt mit dem Territorium dieses Bistums an Kursalzburg abgeben mußte, auf insgesamt 13. Der Kurerzkanzler und die katholischen Häuser Hohen- zollern (Hechingen und Sigmaringen), Fürstenberg, Schwarzenberg und Thurn und Taxis sollten ein 2. Votum führen, Öttingen-Wallerstein, Öttin- gen-Spielberg, Hohenlohe-Waldenstein und Hohenlohe-Schillingsfürst, Kaunitz, Ligne und Looz mit je einer Stimme in den Fürstenrat aufgenommen werden. Dieser Zuwachs von 22 katholischen Stimmen gegenüber dem „plan général“ brachte allerdings die grundsätzliche österreichische Forderung auf Verwirklichung der Stimmenparität nicht näher, da gleichzeitig zu den schon bisher vorgesehenen neuen protestantischen Voten weitere 16 dazukamen (für Kursachsen 3 und ein alternierendes, für Württemberg 3, für Kurhannover, Braunschweig-Wolfenbüttel, Mecklen- burg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Holstein-Glückstadt/Dänemark je 1, dazu Neueinführung von Waldeck, Reuß, Hohenlohe-Neuenstein und Isenburg) ; in dem Gesamtstimmenverhältnis von 52 : 78 — im Falle katholischer Abstimmung des westfälischen Grafenkollegs 53 : 77 — war die französische Tendenz, den Österreich abgeneigten Fürsten den dominierenden Einfluß auf dem Reichstag zu verschaffen, die das Entschädigungsprinzip hatte zu einer Farce werden lassen, ungemindert erhalten geblieben69). Die Gesamtverluste an katholischen Stimmen — ohne Be- sangon und Savoyen 35 — waren zwar durch den Übergang von 11 säkularisierten Reichsfürstentümern an katholische Besitznachfolger und die Zuteilung von 23 neuen Stimmen an katholische Reichsstände nahezu, ja, im endgültigen Hauptschluß vom 25. Februar 1803, der für Löwenstein- Wertheim ein weiteres katholisches Votum vorsah, zur Gänze kompensiert; aber demgegenüber erhielt die protestantische Seite für nur ein verlorenes Votum 7 bzw. 9 von säkularisierten geistlichen Reichsfürsten69) Weisung Cobenzls an Freiherrn von Hügel, StK., Regensburg, Prinzipal- kommission, Weisungen, Fasz. 1, fol. 6—11, vom 23. Jänner 1803: „Das Benehmen der vermittelnden Minister in Ansehung der neuen Vorschläge zu Virilstimmen im Fürstenrath beweiset, daß selbe ungeachtet unsers Conventions- Abschlusses ihre bisherige Verfabrungs-Art fortsetzen, mit den deutschen Angelegenheiten nach Willkühr zu schalten, ihre Vorschläge blos allein mit denen unserm Hofe abgeneigten Reichshöfen zu verabreden und nach deren Vortheil abzumessen, sodann sie dem K. K. Hof und dem übrigen Reiche mit Ungestüm aufzudringen. Dieses Betragen ist um so auffallender bey einem Gegenstand, der weder zur E ntschädi gu n gs Angelegenheit gehört, noch in der Vollmacht der Reichsdeputation begriffen ist, sondern unmittelbar zur Erkenntnis Kaiser- und Reichs gehöret.“ — Vgl. auch Entwurf einer Weisung an Hügel, vor 31. Jänner 1803, Beilage zur Weisung an Hügel vom 5. März 1803, Reichskanzlei, Prinzipalkommission, Weisungen, Fasz. 14 f, fol. 385—398; abgedruckt in Anhang, Nr. 1.