Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806
270 Otto F. Winter denen schon seit vielen Jahren — auch im Reichstag — immer wieder gesprochen worden war 33>), Die durch die Säkularisierung der geistlichen Reichsfürstentümer bedingte Veränderung der Reichsstruktur, die bis dahin immer noch auf den Grundlagen des ottonisch-salischen Reichskirchensystems aufgebaut war34), ist der entscheidende Einschnitt auf dem Wege zur Auflösung des Reiches im Jahre 1806. Für den Reichstag und besonders für den Reichsfürstenrat war nach dem Verlust der durch die geistlichen Reichsfürsten garantierten Majorität das Bemühen des Kaisers um einen, wenigstens annähernden Ersatz auf der Basis der weltlichen Stimmen das in den Jahren 1803 bis 1806 alles andere, man wird sagen können, berechtigterweise, überschattende Problem. Auf der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates 35) hatte niemals seit der Reformation eine Mehrheit der „Gutgesinnten“ bestanden; die zahlenmäßige Überlegenheit der geistlichen Bank über die weltliche war schon durch die Säkularisationen und Gebietsabtretungen des 16. Jahrhunderts in das Gegenteil verkehrt worden. Abgesehen von Österreich und Burgund, die auf der geistlichen Bank aufgerufen wurden, verfügte das Kaiserhaus von den 44 Voten der altfürstlichen Häuser nur über das Votum der Landgrafschaft Nomeny, das ihm als Erbe Franz Stephans von Lothringen zugekommen war. Demgegenüber hatte das zwar katholische, aber Österreich abgeneigte Haus Wittelsbach in der allein überlebenden pfalz-zweibrücken- schen Linie mit den beiden fürstlich bayrischen Stimmen Herzogtum Bayern und Leuchtenberg 5 pfälzische Voten vereinigt, Brandenburg- Preußen hatte erst 1791 zu den 6 schon innegehabten Stimmen durch Erbschaft die beiden markgräflichen Stimmen Ansbach und Kulmbach dazugewonnen, Kurhannover führte 6 Stimmen von diversen, seither wieder ausgestorbenen Nebenlinien. Aber auch Baden und Mecklenburg-Schwerin mit je 3, Württemberg und Hessen-Kassel mit je 2 Stimmen waren besser auf der weltlichen Bank vertreten als der Kaiser. Die fünf sächsischen Herzogtümer ernestinischer Linie verfügten über je eine Stimme, SachsenS3a) Andreas W., Das Zeitalter Napoleons und die Erhebung der Völker, Heidelberg 1955, S. 293: „Der Gedanke der Säkularisation war ja freilich nicht neu. Seit der Reformation war er immer wieder aufgetaucht. ... Die josefinische Kirchenpolitik war die letzte Vorläuferin gewesen ... Aufklärung und Rationalismus feierten nochmals einen späten Triumph.“ — Schulte, a. a. 0., S. 261: „Franzosen, Bonaparte an der Spitze, und die deutsche Aufklärung sahen diese geistlichen Territorien für verstandeswidrig an.“ 34) Vgl. zuletzt Santif aller L., Zur Geschichte des ottonisch-salischen Reichskirchensystems. Sitzungsberichte der österr. Akademie der Wissenschaften, phil.-histor. Klasse, 229. Band, Wien 1955, S. 113. — Schulte, a. a. O., S. 261 f.: „Österreich hatte die Reichsstände, die ihm aim sichersten waren, verloren. Fortan waren die weltlichen Fürsten, ohne ernsten Widerstand zu finden, die Träger des Reiches. Ihm war der Tod nicht mehr fern.“ 35) Berichte Fahnenbergs vom 2. Oktober und 11. November 1798, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 234, fol. 629—642 bzw. 710—720.