Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806

268 Otto F. Winter es 100 Stimmen, wenn man vom Erzbischof von „Bisanz“ (Besangon) auf der geistlichen Bank und dem Herzog von Savoyen auf der weltlichen Bank, die bis 1803 aufgerufen wurden, ohne seit den Anfangsjahren des immerwährenden Reichstages durch stimmberechtigte Gesandte vertreten zu sein, absieht, 98. Von diesen waren 92 Virilstimmen und 6 Kuriatstim- men — die der schwäbischen und rheinischen Prälaten auf der geistlichen Bank, der wetterauischen, schwäbischen, westfälischen und fränkischen Grafen auf der weltlichen Bank 31). Von den verbleibenden 92 Virilstimmen gehörten zur geistlichen Bank 32, mit der „Querbank“, auf der die Ver­treter der protestantischen Bistümer Lübeck und Osnabrück 32) ihren Sitz hatten, 34, zur weltlichen Bank 58, davon 44 von altfürstlichen, 14 von neu­fürstlichen Häusern. Zur geistlichen Bank33) zählten infolge alter Rangstreitigkeiten zwei der drei Voten des Kaiserhauses, Österreich, das abwechselnd mit Salzburg das Direktorium des Fürstenrates führte, und Burgund, sowie 30 Voten geistlicher Reichsstände — Erzbistum Salzburg, 20 Bistümer, 7 Abteien bzw. Propsteien und die 2 geistlichen Ritterorden (Hoch- und Deutschmei­ster und Johannitermeister). Der Kurfürst von Mainz verfügte 1799 schon seit längerer Zeit, da er auch Bischof von Worms war, über die Stimme dieses Bistums, außerdem bestand durch die Stellung des Mainzer Koad­jutors Dalberg als Bischof von Konstanz eine Einflußnahme auf dieses Votum. Kurtrier vertrat, ebenfalls seit langem, im Fürstenrat die Stimme 31) Die Prälatenstimmen galten als katholisch, obwohl in der rheinischen Prälatenkurie auch einige säkularisierte Stifte — Quedlinburg, Herford, Gern­rode, Gandersheim — saßen; die gräflich wetterauische Stimme galt als prote­stantisch, die gräflich schwäbische als katholisch, die gräflich westfälische wurde nach einem langjährigen Streit seit 1786 von je einem katholischen und protestantischen Gesandten vertreten, je nach der „Religionseigenschaft“ der behandelten Materie, die gräflich fränkische Stimme schließlich galt als pro­testantisch, doch bestanden seitens der starken katholischen Minderheit im fränkischen Grafenkolleg intensive Bestrebungen nach Teilung des Votums, etwa nach westfälischem Muster. Österreich (Grafschaft Montfort), Bayern, Würt­temberg und Baden hatten Sitz und Stimme in der schwäbischen, Österreich (Grafschaft Falkenstein) in der wetterauischen, Preußen, Kurhannover, Anhalt, Arenberg und Salm in der westfälischen Grafenkurie. 32) Dieses Votum wurde seit dem westfälischen Frieden im Wechsel zwi­schen dem katholischen Bischof von Osnabrück und einem Mitgliede der Linie Braunschweig-Hannover des Weifenhauses besetzt; seit 1785 war es, nach einem Ruhen seit 1766, in den Händen des wölfischen Hauses, wird daher im Zu­sammenhang dieser Abhandlung der Einfachheit halber, wenn nicht ausdrück­lich anders bemerkt, als protestantische Stimme betrachtet. In Lübeck, das von einem Mitglied des Hauses Holstein regiert wurde, und Osnabrück standen in diesem Gremium nur 2 Vertreter der protestantisch-reichsständischen Grup­pierung den 2 kaiserlichen und den im allgemeinen kaiserlich gesinnten Ge­sandten der 30 katholischen Reichsfürsten gegenüber. 33) Bericht Fahnenbergs vom 2. November 1798, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 234, fol. 660—662.

Next

/
Thumbnails
Contents