Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806

264 Otto F. Winter die Zusammensetzung des Reichstages nur in dem jeweils im Titel angege­benen Zeitraum; auch Bussi13) berührt die Veränderungen im Reichstag am Beginn des 19. Jahrhunderts nicht. Das im Anhang seines Werkes ab­gedruckte Verzeichnis der Reichsstände, gegliedert nach den Kollegien des Reichstages, bezieht sich auf die Zeit vor 1754 H). Unter den Erscheinungen der jüngsten Zeit geht auf die Entwicklung auf dem Reichstag, soweit sie für das gestellte Thema von Bedeutung ist, nur die Arbeit von Arenberg ein 15). Die Standardwerke über diese Epoche begnügen sich hinsichtlich des Reichstages meist mit der Feststellung seiner Unbedeutendheit und Inak­tivität, besonders in den Jahren von 1803 bis 1806, ohne nach den kon­kreten Ursachen zu fragen, und enthalten zum Teil über seine Zusammen­setzung, wenn sie sich überhaupt dazu äußern, erstaunliche Unrichtigkeiten. So stellt Srbik 16) fest: „Nun waren im erweiterten Kurkolleg von zehn Stimmen nur noch drei (!) in katholischen Händen, im Reichsfürstenrat standen 53 protestantischen 29 katholische Fürsten gegenüber.“ Bei Rau­mer hingegen heißt es 1?): „Tiefgehende Veränderungen erfuhren das Kur­fürstenkolleg und der Reichsfürstenrat. Köln und Trier schieden aus, Salz­burg, Württemberg, Baden und Hessen-Kassel wurden zu Kurfürsten­tümern erhoben . . . ; damit stellte sich kurz vor der Auflösung des Reichs die konfessionelle Parität (!) in seinem vornehmsten Gremium her. Die Stimmen der geistlichen Fürstentümer im Reichsfürstenrat gingen auf die * 11 12 Schlusses insgesamt 130 (statt 131!) Stimmen, 77 protestantische und 53 katho­lische. 11) Schick J., Der Reichstag zu Regensburg im Zeitalter des Baseler Friedens, 1792—1795, Bonner phil. Diss., Dillingen 1931. 12) Hein W., Der Regensburger Reichstag von 1740—1745, (ungedruckte) Wiener phil. Diss., Wien 1953. 13) Bussi Emilio, II diritto pubblico dei Sacro Romano Impero alia fine del XVIII secolo. Universitä di Cagliari, Pubblicazioni deflla facoltä di giuris- prudenza, serie I (giuridica), volume I, Padova 1957. ii) Es fehlen bei den weltlichen Fürsten Thurn und Taxis und Schwarz­burg, bei den geistlichen Fürsten ist der Erzbischof von Besangon ausgelassen. Österreich und Burgund sind unter den „weltlichen Fürsten“ angeführt, obwohl sie doch auf der geistlichen Bank saßen. 'is) Prince Jean-Engelbert d’A r e n b e r g, Les princes du St. Empire ä l’époque napoléonienne, traduit de l’origitnal angllais par la Princesse Evrard d’Arenberg, née comtesse Anne-Louise de Merode. Publications Universitaires de Louvain No. 190, Louvain 1951. i«) Srbik H. Ritter von, Die Schicksalsstunde des alten Reiches, Öster­reichs Weg 1804—1806, Jena 1937, S. 14, und ds., Das österreichische Kaiser­tum und das Ende des heiligen Römischen Reiches (1804—1806), Archiv für Politik und Geschichte 8 (1927), S. 147. 17) Raumer K. von, Deutschland um 1800. Krise und Neugestaltung 1789—1815. Handbuch der deutschen Geschichte, begründet von Professor Dr. Otto Brandt, fortgeführt von Professor Arnold Oskar Meyer, neu heraus­gegeben unter Mitwirkung zahlreicher Historiker von Professor Dr. Leo Just, Mainz, Band III, Abschnitt 1, Konstanz o. J., S. 134.

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