Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

JUHÁSZ, Koloman: Kirchliche Zustände im Banat in der Mitte des 18. Jahrhunderts

236 Koloman Juhász wandel führen und ihren Pfarrkindern durch Nachlässigkeit in Gottes­dienst oder unerlaubten Eigennutz, zu Klagen keinen Anlaß geben“ 4 *). Eine besondere Sorge machte dem Bischof die Instandhaltung der kirchlichen Gebäude, der Kirchen und Pfarrhöfe. Die „ruinierte Gotteshäuser zuvor zu reparieren und die allerfalls weit erforderliche aufbauen, damit der Gottesdienst aller Orten der Gebühr nach könne ge­halten werden“. „Wird also ein der ersten Obsorgen bei des Herrn Bi­schofs Dahinkunft vermutlich sein“ — berichtet die Hofkammer — „die Visitation deren allseitigen Pfarrkirchen vorzunehmen, und zu sehen, an was Orten die Reparier- oder Anlegung neuer Kirchen, wie auch be- quemliche Pfarrhöfe nötig sein, und der Administration seinen Vorschlag schriftlich darüber abstatten, damit diese sodann das weitere darnach besorgen, und die von ihro kais. Maiestät jährlich dazu gewidmete 500 Gul­den successive dazu anwenden könne“ 6). Wegen Priestermangel versahen die Seelsorge während der Türkenzeit eigentümliche Organe des Laienapostolates, die Lizentiaten. Auch die Bi­schöfe der Rückeroberung waren gezwungen, diese Institution beizubehal­ten. Vielleicht mit Rücksicht auf diese bestimmen der Bischof und die Hofkammer: „Die Pfarrer sollen zum größten Teils, wo nicht alle, Presbyter sein“ 6). Neue Pfarreien oder Vicarien sind zu gründen, und zwar „gleich jetzt“, „wofern die Not erfordert, oder mit der Zeit, wenn nämlich durch die anhaftende Population neue Dorfschaften ins Land gelegt werden“ 7). Das Präsentationsrecht gebührt der Hofkammer. „Die Benen­nung zu den vacanten Pfarren beschicht von hier aus, doch so, daß die Administration vor der Ersetzung des Bischofs Gutmeinung über die darum anhaltende Concurrenten und ihm zuschickenden Memoralien, tarn quoad mores et scientiam praevio examine zuvor einzuholen habe“ 8). Die Seelsorger müssen die Sprache der Pfarrkinder beherrschen. „Die Pfarrer müssen von dem nämlichen Nation, wie die Inwohner, folglich Teutsche in den teutschen und illyrisch an den illyrischen Orten sein“ 9). Über den Lebenswandel der Seelsorger muß Aufsicht geübt werden. „Sub­jecta sind mit aller Fleiß darzu aufzusuchen und in Vorschlag zu brin­gen, die Specimina von sich gegeben, dass sie die nötige Wissenschaft haben und eines exemplarischen Lebenswandel sind10). Wäre ein Pfarrer „in der Seelsorge säumberlich oder von einem nicht auferbaulichen Leben, 4) Wiener Hofkammerarchiv: Relation, Punkt 2. 5) Punkt 3. 11) Punkt 11. Vgl. Juhász, Laien im Dienst der Seelsorge während der Türkenherrsehaft in Ungarn, Münster 1960. 0 Punkt 4. 8) Punkt 5. °) Punkt 6. io) Punkt 7.

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