Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
JUHÁSZ, Koloman: Kirchliche Zustände im Banat in der Mitte des 18. Jahrhunderts
Kirchliche Zustände im Banat in der Mitte des 18. Jahrhunderts 225 Ein besonderes Gewicht legte der Bischof auf den Kirchengesang und Kirchenmusik. Seinen Vorschlag machte sich die Hofkammer zu eigen und beschloß: Der Bischof möge der Administration „seinen Vorschlag abstatten, wie die zum Kirchendienst gewidmete Musik zu bestellen, wozu das anständigste zu sein scheint, wenn in einem Seminario sechs Knaben zur Vocal- und eben so viele zur Instrumental-Musik gehalten, damit sowohl der Gottesdienst gefördert und ein Anfang zu einem Seminario gemacht werde. Der Mißbrauch, daß, wie verlautet, die Musik zu nichts weniger, als zum Kirchendienst, sondern zu Wollust, Hochzeiten und dergleichen ehe- dessen gebraucht werden, ist ernstlich für das künftige abzustellen, so sich von Selbsten ergeben wird, wenn die Knaben in dem Seminario befindlich sein werden“ 20). Für die Stadt-Pfarrkirche Temesvár wurde die Summe von zweitausend Gulden in den Kostenvoranschlag des Aerars „für ständige Musiker“ aufgenommen. Stanislavich traf Vorsorge für die Zeit, in der die neue Domkirche aufgebaut und der Konventgottesdienst von der Pfarrkirche dort hinüberversetzt wird, namentlich bat er, die Besoldung der Musiker in vorhinein auszufolgen, damit hieraus keine Streitfrage entstehe 21). Die Geistlichen erfüllten im allgemeinen treu ihre Pflichten22). Auch weiterhin ist ein besonderes Gewicht auf die Christenlehre, auf das Kate- chesieren zu legen23). „Von dem Unterricht der Jugend hängt ja das Heil der Seele, der Kirche und der ganzen Christenheit ab“, — meinte der 2«) Relation, Punkt 20 und 21. Wiener Hofkammerarchiv: Hung, vom 2. 12. 1740. Vgl. Hofkammer-Reskript vom 16. 3. 1742 an die Administration und an die Bankalitaet, A. a. 0. Hung, vom 16. 3. 1742, ferner die „Anordnung an die kgl. Administration zu Temesvár vom 29. 4. 1743: „daß künftig diejenige, welche unter den Stanislavich, als Csanáder Bistums-Fundations- Quanto enthalten und zu Bestreitung der Kirchen, Musik, Schul, Bedienten und Anschaffung der Kirchenperamente destiniert sind, nicht mehr zu Haenden des H. Bischofs bezahlt, sondern der Musici und Schulbedienten mit ihrer Gebühr ex Cassa immediate continiert ... werden solle.“ Wiener Hofkammerarchiv: Hung. 29. 4. 1743. 21) „Ex innato imperatoriae condam et regiae Maiestatis clementia pro stabili musicorum ecclesiae parochialis intertentione et solutione habentur assignati annui 2000 florenti, qui etiam per regiam Administrationen! de anno in annum solvuntur, ne ecclesia cathedrali intra paucos annos ad perfectionem deducta controversia quaedam circa musicos praevios exoriatur, parochia nimirum ex possessorio, ecclesia autem cathedrali ex petitorio duntaxat praetensionem formante, S. R. Maiestatis gratia imploratur, benigne in antecessum resolvere et regium eatenus decretum r. Banatus Administrationi inviare dignetur, ut dum devotiones capitulares in cathedrali ecclesia celebrari coeperint, musica quoque cum stipendio suo ad cathedralem transferatur.“ Referat des Metropoliten, Erzbischofs Gr. Gabriel Patasich, Temesvár, 4. 8. 1744. Wiener Hofkammerarchiv: Hung, unter den Akten vom 8. 2. 1744. 22) „Parochi satisfaciunt suae obligationi.“ Relation an die Herrscherin, Punkt 14. HDS I, 652. 23) „episcopus specialem habebit de catechismo faciendo curam.“ A. a. O. Mitteilungen, Band 15 15