Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

JUHÁSZ, Koloman: Kirchliche Zustände im Banat in der Mitte des 18. Jahrhunderts

Kirchliche Zustände im Banat in der Mitte des 18. Jahrhunderts 217 Sünden enthüllt. Bisher schwieg ich, wie ich auch weiter geschwiegen hätte, doch jetzt möge es die Administration erfahren, daß Brozek, unge­horsam, eigensinnig, ja verstockt in seiner Widerspenstigkeit ist. Außer­dem erfrechte er sich in unerhörter Weise, aus der Aula Chorhemden und sonstiges zu entwenden, so daß ich genötigt war, ihn deshalb mit Kirchen­strafen zu züchtigen und ihm sogar das Messelesen zu verbieten.“ Der Bischof widerlegt die im Gesuche des Brozeks 27) bezüglich seiner Sprach- kenntnisse und Fachbildung vorgebrachten Angaben und bezeichnet be­sonders letztere als äußerst mangelhaft. Diese Information verfehlte nicht ihre Wirkung28). Drei Tage hierauf, am 15. Mai erstattete die Admini­stration Bericht an die Hofkammer, in welchem ganz kurz erwähnt wird, daß zufolge der Aufklärung des Bischofs von einer Ernennung Brozeks keine Rede sein könne. Sie bringt deshalb zwei ältere Banater Geist­liche29) in Vorschlag: den Lippaer, Johann Rösch, und den Tschakowaer, Peter Forster30 *). Beide seien für die erledigte Stelle geeignet, hätten Jahre hindurch in pflichttreuer Weise ihr Amt versehen und während der Türkenkriege aufopfernden Eifer bezeugt81). Ersterer sei bereits bejahrt und etwas mit Podagra behaftet, letzterer im besten Mannesalter und er­freue sich voller Gesundheit. Rösch sei, bevor er in das Banat gekommen, Feldkurat gewesen32), dann zwölf Jahre in Guttenbrunn, hierauf fünf Jahre in Lippa Pfarrer; Forster habe elf Jahre in der Seelsorge ver­27) Das Gesuch des Brozek ist ohne Datum und wurde am 8. 4. 1743 ein­gereicht. (Wiener Hofkammer arc hiv: Banatica). 28) Den Seelenzustand des besorgten Oberhirten widerspiegelt seine in der Angelegenheit des Brozek an die Administration gerichteten Meldung vom 12. 5. 1743. (Original im Wiener Hofkammerarchiv: Banatica, 25. 12. 1743). 29) „Zwei älteste hiesige Landpfarrer.“ 30) Beide in deutscher Sprache verfaßte, undatierte Gesuche im Wiener Hofkammerarchiv. 31) „Beide reines kündbar ohntadelhaft exemplarischen Lebenswandel sind und in fürgewesten Kriegs- und Sterbens-Läuffen ihr Schuldigkeit rühmlich ge­leistet und ohne sich von ihren Gemeinden jemalen zu entfernen, alle sowohl wegen Feind und Räubereien, als der Contagion bevorgehabte Gefährlichkeiten, worinnen verschiedene ihre Geistliche Mitbrüdern den Tod gefunden, standhaft ausgehalten und nur mit besonderer Gnade Gottes das Leben davongebracht ha­ben, dessen sich doch der Supplicant, Josephus Brozek so wenig, als anderer in Banat geleisteten Diensten rühmen kann.“ 32) Bei Aufzählung der Verdienste Rösch’s gibt die Hofkammer eine beson­dere Bedeutung jenem Umstande, daß er Feldkurat-Dienste leistete. Durch seine Militärdienste erwarb er sich einen Vorzug behufs Erwerbung einer landesfürst­lichen Pfarrpfründe. Diese Bevorzugung fand ihren Ausdruck in der bis letzt­hin in Österreich in Geltung gestandenen „Dienstvorschrift für die Militärgeist­lichkeit“ : „Den Militärgeistlichen sind nach Allerhöchster Anordnung die in der Militärseelsorge zugebrachten Dienstjahre zum besonderen Verdienst anzurech­nen. Wenn sie ihr Amt wenigstens zehn Jahre zur allseitigen Zufriedenheit ver­waltet haben, erwerben sie einen vorzüglichen Anspruch auf landesfürstliche Pfarrpfründen und auf Pfründen öffentlichen Patronats.“ (20. § 57. Vorrechte.)

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