Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande

142 Alphonse Sprunck Kaiser am 7. September33), er habe Prié befohlen, für die genaue Ausfüh­rung seiner Befehle Sorge zu tragen. Anfang 1719 kam es in Brüssel zu neuen Straßenkämpfen. Die empörte Menge verlangte die Freilassung von Anführern, die die Truppen eine halbe Stunde vorher festgenommen hatten. Eugen berichtete dem Kaiser am 15. Februar34), er habe Prié befohlen, in Fällen von offener Empörung strenge vorzugehen und ohne Aufschub die Maßnahmen gegen die Zunft­meister durchzuführen. Die Befugnisse des Militärs sollten, wenn nötig, weiter ausgedehnt werden. Mit der Ausweisung aller Fremden und Vaga­bunden aus Brüssel erklärte sich der Prinz am 8. März einverstanden, doch tadelte er die Langsamkeit, mit der Prié unter allerlei Vorwänden die Be­fehle des Kaisers ausführte. Solche Verzögerungen mußten als Anzeichen von Schwäche der Regierung gedeutet werden. Der bevollmächtigte Mini­ster hatte dem Brabanter Rat befohlen, seine Tätigkeit wieder aufzuneh­men, die er ohne höheren Befehl unterbrochen hatte; der Prinz sah gar keinen Grund, weshalb er nicht mehr in seinem früheren Gebäude tagte. In Gent hatten Truppen eine Volksmenge zerstreuen müssen, die die Erschießung eines Deserteurs verhindern wollte. Am 22. März billigte Eugen dieses Eingreifen. Ärgerlich war er über den Regimentskomman­danten, der die Befreiung des Gefangenen nicht verhindert hatte. Als Prié am 15. März fünf Brüsseler Zunftmeister festnehmen ließ, erklärte Eugen am 5. April dem Monarchen35), er habe dem bevollmächtigten Mini­ster befohlen, die ihm übersandten Anweisungen zur Wiederherstellung der Ordnung in dieser Stadt genau durchzuführen. Er bedauerte jedoch, daß Prié seinen Brief nicht eher erhalten hatte, worin er ihm Befehl gab, diese Zunftmeister durch Regierungsbehörden und nicht durch Militär ver­haften zu lassen. Ein Eingreifen von Truppen in ähnlichen Fällen würde nur den Haß der Bevölkerung gegen die Armee erregen und als Schwäche der Regierung gedeutet werden. Prié erhielt von Eugen Anweisung, bei der Untersuchung die gericht­lichen Formalitäten genau zu beachten, ohne jedoch eine Entscheidung über die nötigen Maßnahmen zu lange aufzuschieben. Durch strenge Dis­ziplin der Soldaten sollte jeder Haß der Bürger gegen sie peinlich ver­mieden werden. Die ruhigen und treuen Bürger Brabants sollten nicht im geringsten belästigt werden, sondern den Eindruck erhalten, daß die Bestrafung der schuldigen Zunftmeister keine Rache, sondern eine gerechte und gebührende Maßnahme zur Wiederherstellung der Ordnung sei. Auf ein Schreiben des bevollmächtigten Ministers vom 13. April ant­wortete Eugen, er sollte die ganze Angelegenheit möglichst bald vom Rate von Brabant regeln lassen, um jede Streitigkeiten zwischen Bürgern und 33) Ibidem, S. 291. 34) Ibidem, S. 294—296. a5) Ibidem, S. 298 f.

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