Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande
134 Alphonse Sprunck Am 17. August 1720 schlug Eugen dem Monarchen vor, einem Bürgermeister aus dem Gelderland, der in den Rat dieser Provinz berufen worden war, die entsprechende Gebühr zu erlassen, da er sich während des Krieges gegenüber den Holländern unnachgiebig gezeigt hatte. Am 25. Februar 1720 erklärte sich der Prinz einverstanden mit einem Gutachten, das der Brüsseler Staatsrat abgegeben hatte über Ernennungen von Beamten und Magistraten, die während des Erbfolgekrieges erfolgt waren. Die Inhaber von solchen Stellungen, die schon in spanischer Zeit bestanden hatten, sollten sie behalten und neue Patente von Karl VI. erhalten; neu geschaffene Stellen sollten abgeschafft werden. Nur in ganz besonderen Fällen sollten ihre Besitzer im weitern Genuß verbleiben. Als 1721 ein neuer Präsident des luxemburgischen Provinzialrates ernannt wurde, bat Eugen den Kaiser am 15. Oktober, nur die durch eine Ordonnanz Philipps IV. vom 13. Juni 1651 bestimmte Gebühr für den Patentbrief von ihm zu fordern, um in diesem und in andern ähnlichen Fällen auf das Gehalt Rücksicht zu nehmen. Am 8. Mai 1720 übersandte Eugen dem Kaiser einen Bericht über die Inaugurationsfeiern in den Gebieten, die Frankreich nach dem Kriege abgetreten hatte. Der Fürst von Ligne hatte über das ganze Zeremoniell eine Art Tagebuch geführt. Während er selbst seine Aufgabe mit Würde erfüllt hatte, hatte ein Sekretär der Stände bestimmt, ihm Titel zu geben, die ihm nicht zukamen. In den Niederlanden wurde mit Titeln viel Mißbrauch getrieben. Trotz einer Einladung war der Bischof von Tournai der Inauguration ferngeblieben, da er das Recht beanspruchte, den Treueid in die Hände des Monarchen selbst abzulegen. Auch bei feierlichen Zeremonien beanspruchte er besondere Ehren. Gegen alle frühem Höflichkeitsregeln hatten die Damen des Adels der Gattin von Prié keinen Besuch abgestattet. Der Prinz schlug dem Kaiser vor, alle diese Äußerungen des Widerstandes durch genaue Verordnungen zu verbieten. Dagegen sollten Fragen der Etikette mehr durch persönlichen Takt als durch genaue Anweisungen geregelt werden. Auch gegenüber dem belgischen Klerus wollte Eugen die Rechte Karls VI. genau wahren. Fast alle Abteien und klösterlichen Anstalten der Niederlande mußten bei der Neuwahl eines Vorstehers „Abteibrote“ gewähren, die der Kaiser Witwen oder Waisen von verdienten Offizieren zuerkannte. Die jährlichen Einkünfte aus diesen Zahlungen wurden auf 150.000 Gulden geschätzt. Eugen übersandte dem Monarchen am 20. Mai 1717 von Futok aus eine Liste der Klöster, die solche „Abteibrote“ zahlen mußten; er selbst und Prié hatten Listen aufgestellt von Familien, die solche Unterstützungen verdienten. Als 1721 die Benediktiner von St. Peter in Gent einen neuen Abt wählten, schlug der Staatsrat vor, ihnen eine jährliche Zahlung von 300 Gulden aufzuerlegen. Eugen beantragte am 8. Juni, zur Wahrung der Rechte des Monarchen diesen Betrag auf tausend Gulden zu erhöhen, und ihn auf mehrere „Abteibrote“ aufzuteilen. Diese