Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande

116 Alphonse Sprunck als einen gewissenhaften Generalstatthalter in einem neu erworbenen Lande, das früher Maximilian I. und Karl V. gehört hatte, aber durch seine weite Entfernung von den Erbländern der Habsburger, die alten Ver­fassungen und Privilegien seiner Provinzen und Städte und sein Schick­sal während der Kriege Ludwigs XIV. die Wiener Regierung vor ähnliche Aufgaben stellte, wie im 15. Jahrhundert Philipp von Burgund und später dessen Urenkel Philipp II. von Spanien. Prinz Eugen und die inneren Angelegenheiten der österreichischen Niederlande. Auf Befehl Karls VI. hatte Prié für den Prinzen ein Memorandum über die Reform der Regierung der niederländischen Provinzen eingereicht. Von Futok aus übersandte Eugen dem Monarchen am 24. Mai 1717 seine Bemer­kungen dazu. Mit dem Vorschlag, die von Kaiser Karl V. für diese Pro­vinzen eingesetzten drei Räte zu einem einzigen zu vereinigen, erklärte sich der Generalstatthalter einverstanden. Nach seiner Ansicht würde die Regierung des Landes dadurch weniger kostspielig und vor allem einfacher und einheitlicher werden; in spanischer Zeit waren die Gegensätze unter den drei Räten sehr häufig. In diesen Rat sollten auch Belgier als Mit­glieder ernannt werden, da Eugen keinen Unterschied zwischen kaiserlichen Untertanen machen wollte. Ihrem Zweck entsprechend sollte diese Ver­sammlung aus Rechtsgelehrten bestehen, doch müßte sie auch dem Adel offen stehen, sowohl um einzelne seiner Mitglieder für besondere Ver­dienste zu belohnen, als auch, um ihn zum Studium zu ermuntern und Strei­tigkeiten zwischen Adel und Bürgertum zu vermeiden. Die Ernennung in diesen Rat sollte überhaupt eine Belohnung für verdienstvolle Männer sein. Um die Einheit dieses Rates zu wahren, erklärte sich der Prinz gegen den Vorschlag von Prié, einen besonderen Kriegsrat für die Niederlande zu begründen; für die Aufsicht über die Militärjustiz würde ein besonderer Beamter genügen. Für die Besetzung des Rates hatte der bevollmächtigte Minister mehrere belgische Persönlichkeiten vorgeschlagen; der General­statthalter äußerte die Ansicht, diese alle seien schon durch andere Ämter ganz in Anspruch genommen. Prié hatte die Vereinigung der beiden Rech­nungskammern von Flandern und Brabant beantragt; vorher hatte er die Frage untersuchen lassen, ob diese Neuerung gegen Privilegien verstoße. Auf dieses Gutachten hin erklärte Eugen dem Kaiser am 18. Mai 1718, die­ser Zusammenschluß verletze keinerlei Privilegien, da es sich nicht um eine Aufhebung, sondern eine Vereinigung handele. Auch die Vorgänger Karls VI. hatten gelegentlich die Rechnungskammern reformiert. Der bevollmächtigte Minister hatte auch Pläne für die Förderung des niederländischen Handels entworfen, aber zugleich hingewiesen auf die Schwierigkeiten, die hierdurch dem Kaiser seitens der eifersüchtigen Hol­länder erwachsen würden. Eugen schlug diesem vor, den Holländern nicht

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