Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
GALL, Franz: Palatinatsverleihungen an italienische Universitäten und Gelehrte Gesellschaften 1530–1653
98 Franz Gall ting en 45 46), 1743 der Kanzler der nie zur Wirksamkeit gelangten Universität Bayreuth48) und der Dekan der ebenfalls lediglich geplanten Rechtsfakultät zu Bremen47) und endlich 1745 der Prokanzler bzw. der Dekan der juridischen Fakultät der Universität Heidelberg48). Die letzte Palatinatsverleihung dieser Art erfolgte unter Kaiser Franz I. Stephan 1755 für die Francisceische Akademie der Freien Künste zu Augsburg49 *). Wie wir gesehen haben, wurden also während des 16., 17. und 18. Jahrhunderts insgesamt dreizehn Universitäten und drei weiteren nicht zur Wirksamkeit gelangten Hochschulen im cisalpinischen Teile des Heiligen Römischen Reiches Palatinate verliehen. Wohl in allen Fällen handelt es sich dabei um eine sogenannte kleine Comitive. Lediglich die Universität Wien hat eine große Comitive ausgeübt, ohne daß allerdings eine dementsprechende Verleihungsurkunde hätte nachgewiesen werden können60). Die Verleihungen erfolgten samt und sonders durch den Kaiser oder das Reich. Zwei weitere Palatinate wurden an gelehrte Akademien verliehen. Während nun die Palatinatsverleihungen an Universitäten und gelehrte Gesellschaften für die nördlich der Alpen gelegenen Teile des Heiligen Römischen Reiches durch die Forschung weitgehend aufgehellt erscheinen, sind aus den italienischen Reichsteilen sogut wie keine diesbezüglichen Publikationen bekannt51)- Diese Tatsache erscheint umso verwunderlicher, als allein in den Reichsakten des Adelsarchivs in Wien52) nicht weniger als neun Konzepte für solche Verleihungen liegen. Wie wir sehen werden erlangten nicht nur Universitäten solche Privilegien, sondern vor allem sogenannte „Collegii dei dottori“, die in verschiedenen italienischen Städten dieselben Funktionen ausübten, wie sie sonst den entsprechenden Fakultäten zukamen53). Diese Collegia bedurften, da sie ja nicht 45) Die Verleihung erfolgte durch Kaiser Karl VI. für den jeweiligen Prorektor. Das Diplom ist gedruckt bei: G. Emminghaus, Corpus juris Germanici, 1844, p. 559. 48) Über die Verleihung durch Kaiser Karl VI. vgl. Gritzner, Standeserhebungen, S. 102, und Hauptmann, Wappenrecht, S. 187. 47) Vgl. Gritzner a. a. O. S. 103. 48) Das Diplom wurde von Kurfürst Maximilian Joseph als Reiohsvikar am 28. 8. 1745 ausgestellt. Das Palatinat umfaßte Legitimation, Notarsernennung, Dichterkrönung und Verleihung von Wappenbriefen. Vgl. Hauptmann a. a. O. S. 188; Hofpfalzgrafenregister S. 155 ff.; A. Winkelmann, Urkundenbuch der Universität Heidelberg 1, 1886, S. 265. 49) Das Diplom wurde am 3. 7. 1755 für den jeweiligen Praeses der Akademie ausgestellt. Vgl. Seyler, Hofpfalzgrafen S. 55; F. Hauptmann a. a. O., S. 188. so) Vgl. o. Anm. 29. 51) Bascape a. a. O. S. 61 kennt nur die Konzession der „laurea“ durch Papst Pius VI. für das Collegium Jurisconsultorum Mediolanensium. Vgl. auch u. Anm. 59. 52) Österr. Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv, Abt. Adelsarchiv. 63) Bascape a. a. O.