Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag
ERNST, August: Der Hoftag in Eisenstadt 1392
86 August Ernst liegt es auf der Hand, daß Sigismund in dieser zweifelhaften Streitsache zugunsten seiner Vasallen entschied. Unter den vom Wesprimer Kapitel unter Hinzuziehung der Nachbarn und Anrainer reambulierten und intabu- lierten Besitzungen befand sich tatsächlich auch das Prädium Ombus41). Auf diesem Hoftag wurde auch der Prozeß zwischen dem Obergespan von Zala, Ladislaus, dem Sohne des Peter von Sarov und den Grenzwächtern von Zala zu Ende geführt. Die Grenzwächter beschwerten sich, unrechtmäßig und ungebührlich in Abhängigkeit des Obergespanes zu sein, zumal noch kein Mensch durch den König auf Lebenszeit verschenkt worden sei, vielmehr seien sie freie Leute, die als Grenzwächter nach Zala dienstverpflichtet sind. Angesichts dieser Argumente ließ der König von seinen Prälaten und Baronen die Beweisunterlagen beider Parteien sorgfältig untersuchen und prüfen. Diese gelangten zu dem Ergebnis, daß die Grenzwächter als Erbuntertanen des Königs dem Gespan ordnungsgemäß überlassen worden sind. Daraufhin verpflichtete der König dieselben zum ewigen Stillschweigen und beließ sie weiterhin im Besitze des Ladislaus Sarov42 43). Letztmalig dürfte der König mit seinen Beratern am 10. oder 11. Feber zu einer Sitzung in Eisenstadt zusammengetreten sein. Das Ergebnis dieser Beratung war ein Mandat vom 11. Feber an das Preßburger Kapitel, weiches darin aufgefordert wird, die Klage des Johann, Sohn des Stefan Vrdung von Bews, untersuchen zu lassen, wonach Graf Thomas (Temlinus) und Magister Peter von St. Georgen-Bösing am Kleinfrauentage (8. September) 1391 dessen Untertan Stefan Karcha in deren freien Markt Csütörtök 4S) gefangengenommen, ihn seiner gesamten Habe beraubt und somit einen Schaden von 51 Mark verursacht haben 44). Noch am selben Tage hat der König mit seinem Gefolge Eisenstadt und seine Gastgeber verlassen. Auf Grund dieser Ausführungen könnte der Hoftag und der Aufenthalt des Königs vom 1. bzw. 2. bis 11. Feber fixiert werden. Nun bringt aber Mályusz 45) zum 8. Feber ein von Sigismund an die Behörde des Komitates Ung adressiertes Mandat, das in Visegrád datiert ist. Wir wissen aber auch, daß am selben Tage über den Streit der Grenzwächter und des Obergespans von Zala in Eisenstadt entschieden worden ist46). Hier muß unbedingt ein Irrtum vorliegen, zumal die Entfernung von Eisenstadt nach Visegrád über Hegyeshálom ca. 210 km und über Ödenburg ca. 235 km beträgt, somit viel zu groß ist, um bei den damaligen Straßenverhältnissen die Strecke an einem Tage bewältigen zu können47). Es ist auch kaum anzunehmen, daß 4>) 1392 X 20. Sopronvm. okit. I, 508 n. 356; Mályusz a. a. 0., 288 n. 2651. 42) 1392 II 8, Eisenstadt. Fejér CD X/2, 44 n. 3; Mályusz a. a. O., 260 n. 2379. 43) Heute CSSR, sö. Preßburg. 44) 1392 II 11, Eisenstadt. Mályusz a. a. O., 260 n. 2387. 46) A. a. O., 260 n. 2380. 4B) Fejér CD, X/2, 44 n. 3; Mályusz a. a. O., 260 n. 2379. 17) Vgl. dazu Schadendorf W., Zu Pferde, im Wagen, zu Fuß. Tausend Jahre Reisen, München 1959 (Bibliothek des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg zur Deutschen Kunst- und Kulturgeschichte, Bd. II).