Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

CORETH, Anna: Kaiserin Maria Eleonore, Witwe Ferdinands III., und die Karmelitinnen

50 Anna Coreth Schluß kundtut, zur Ehre Gottes, der heiligen Jungfrau Maria, des hl. Jo­seph und der hl. Theresia — also der großen Heiligen des reformierten Karmel — zu Linz eine Kirche und ein Kloster der barfüßigen Karmeli- tinnen zu stiften, wofür sie die oben erwähnten, wohlangelegten Kapitalien von 40.000 fl. und 2000 fl. zu widmen versprach20). Gleichzeitig wurden von der Stifterin gemeinsam mit Sr. Maria Colomba Fragepunkte ausgearbeitet und unterzeichnet, die offensichtlich zur Vorlage an die kirchlichen Obrig­keiten gedacht waren, über die im Stiftsbrief festgelegten Punkte hinaus erfährt man daraus, daß die Klosterfrauen ein völlig freies Verfügungs­recht über die Stiftungsgelder, auch die Art des Bauens betreffend, erhiel­ten, ferner, daß die Wohnung der Beichtväter aus dem Karmeliterorden nicht durch Maria Euphrosina sondern durch deren Schwestern bestritten werden sollte, wobei die Gräfin von Serin jährlich 150 fl., das Frl. Susanna Felicitas Löbl ein Kapital von 5000 fl. mit 300 fl. jährlichen Zinsen zu­sagten. Über Ort und Lage des Klostergebäudes und ob dieses gekauft oder gemietet werden sollte, konnte man damals noch nichts festlegen. So gänz­lich anders als bei den meisten anderen Klostergründungen gab es bei dieser keinerlei finanzielles Problem. Die Schwierigkeiten lagen anderswo. Sie waren, wie schon erwähnt wurde, durch die Bedingungen der Stifterin be­stimmt, die hier aufgegliedert vorliegen.Es sind folgende: 1. Die Fundation sollte „unter dem Gehorsam und völligem Gubernio“ des Ordens stehen auf die Weise des St. Josephskarmel in Wien und den Titel der Vermählung des Hl. Joseph führen. 2. Die Stifterin verlangt, zu jeder Zeit ins Kloster kommen und dort essen dürfen. Wenn Gott ihr die Gnade gebe, wolle sie sich dann für immer in ihr Kloster zurückziehen, gesund oder krank, lebend oder tot, mit dem festen Entschluß, es niemals zu verlassen, außer in den Fällen, in denen den Nonnen das Flüchten erlaubt sei. 3. Sie will ihr Zim­mer im Dormitorium (Schlafhaus) der Klosterfauen haben, und ohne Ver­pflichtung frei nach Wunsch allen Verrichtungen der Kommunität bei­wohnen dürfen, außer jenen des Kapitels und jenen, die den Profeßschwe- stern Vorbehalten sind. 4. Während die unbeschuhten Karmelitinnen sich immer des Fleischessens enthalten, will sie für gewöhnlich Fleisch essen, aber wie die Klosterfrauen den Habit tragen, darunter aber weltliche Kleider, „weil sie den habit dragt allein auß andacht“. 5. Für den Fall, daß sie für immer in das Kloster eintreten werde, verlangt sie, von diesem ver­sorgt zu werden, „wieß die nottorfft erfordert ihren weltlichen standt nach“. 6. Sie begehrt, eine weltliche Dienerin für ihren persönlichen Dienst ihr Leben lang mit sich nehmen zu dürfen, die immer, ohne Ausgang, im Kloster verbleiben soll und dort versorgt wird. 7. Schließlich begehrt die Stifterin vom Orden, ihr für die Gründung 4 Nonnen nach Gutdünken der Oberen zu geben, jedoch unter diesen müßten sich zwei bestimmte befinden: M. Theresa a Jesu, die derzeitige Priorin des Wiener Klosters, und Sr. 20) LA.K1A. D, fol. 2—3. Gleichschrift nicht versiegelt und unterzeichnet, fol. 4—5.

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