Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag
WOINOVICH, Maria: Philipp Freiherr von Krauß, Finanzminister im Jahr 1848
552 Maria Woinovich ner Saline16). Die Staatsverwaltung widmete eine weitere Hypothek von 30 Millionen Gulden zur Fundierung eines Anlehens in Form einer schwebenden Schuld von 30 Millionen Gulden 17). Zu diesem Zwecke wurden verzinsliche „Partial-Hypothekar-Anweisungen“ ebenfalls auf die k. k. Saline Gmunden versichert. Sie hießen daher auch „Salinenscheine“ 18 *). Die Anweisungen lauteten über 50, 100, 500 und 1000 Gulden mit 5, 5y2 und 6°/o Verzinsung und mit einer Fälligkeit nach 4, 8 und 12 Monaten. Der Finanzminister versprach sich von dieser Maßnahme, „daß die wirklich vorhandenen und nur durch Mißtrauen zurückgehaltenen baren Geldmittel aus den Händen der Privaten in die Kassen des Staates und der Nationalbank geleitet werden“ 10). In der Wiener Zeitung vom 13. Mai 1848 gab die Nationalbank als Terminbeginn für die Hinausgabe der Anweisungen in Wien den 15. Mai bekannt20). Ein verhängnisvolles Datum! Der Tag der Sturmpetition und zwei Tage später, am 17. Mai, die Flucht des Kaisers und Hofes aus Wien. Das Publikum drängte zu den Bankkassen und verlangte die Umwechslung der Banknoten gegen Silber. Der Silberabfluß der Nationalbank, durch die beträchtlichen Barsendungen zur Armee nach Italien schon besorgniserregend, nahm plötzlich erschreckend zu. In dieser Situation verlangte die Bank von der Regierung die Ermächtigung zur Beschränkung der Umwechslung ihrer Noten in Silber und zur Zahlungsannahme derselben nach dem vollen Nennwert. In dieser Angelegenheit erstattete der Finanzminister seinen Vortrag im Ministerrat am 21. Mai21). Bezüglich der Publikation des Ministerratsbeschlusses 22) wurde entschieden, diesen „in Abwesenheit Sr. Majestät und im Namen des Ministerrates“ ausfertigen zu lassen. Obwohl keiner der Minister die Verantwortung ablehnte, einigte man sich darauf, die provisorische Verfügung, als in das Ressort des Finanzministers und — bezüglich der dabei berührten Privatrechte — in jenes des Justizministers gehörend, bloß von diesen beiden Ministern kontrasignieren zu lassen, zugleich aber die allerhöchste Genehmigung des Kaisers mit einem besonderen Vortrag einzuholen23). Die Publikation erfolgte in der Wiener Zeitung am 22. Mai 24) mit dem Datum vom 21. Mai 1848. In der Ministerratssitzung vom 8. Juni brachte der Finanzminister einen 16) Adolf Beer, Die Finanzen Österreichs im XIX. Jahrhundert, Prag, 1877, S. 203. ") H. H. St. A„ M. R. P. 309 et 310/848. 16) Reinhard Karnitz, die österreichische Geld- und Währungspolitik von 1848—1948, in dem Werk „Hundert Jahre österreichische Wirtschaftsentwicklung 1848—-1948“, herausgegeben von Hans Mayer, Wien, 1949, S. 132. 10) Wiener Zeitung Nr. 114, den 24. April 1848. 20) Wiener Zeitung Nr. 133, den 13. Mai 1848. 21) H. H. St. A„ M. R. P. 956/848. 22) Ebenda; es ist von einem zu erlassenden „Gesetz“ die Rede. 23) A. a. O. 24) Wiener Zeitung Nr. 142, den 22. Mai 1848; ebenda die Kundmachung der Nationalbank vom 21. Mai 1848.