Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag
WOINOVICH, Maria: Philipp Freiherr von Krauß, Finanzminister im Jahr 1848
Philipp Freiherr von Krauß. Finanzminister im Jahr 1848. Von Maria Woinovich (Wien). Im Nachlaß des Finanzministers Philipp Freiherrn von Krauß befindet sich eine Denkschrift4) mit dem Titel: „Bemerkungen über die österreichische Finanzlage im Dezember 1848, hervorgerufen durch einen an den Unterzeichneten gerichteten Befehl Sner Majestät des Kaisers und eine Aufforderung des Herrn Minister-Präsidenten Fürsten von Schwarzenberg“. Das vorliegende Aktenstück ist eine Kopie von Kanzleihand, ohne Unterschrift des Verfassers der Denkschrift, mit dem Datum: „Wien, am 29. Dezember 1848“ 1 2). Schon das folgende Dokument des Nachlasses3), eine an den Ministerpräsidenten Schwarzenberg gerichtete Stellungnahme zu den „Bemerkungen“, nennt als deren Verfasser den Freiherrn von Kübeck. Dieses zweite Aktenstück, ohne Unterschrift und ohne Datum 4), stammt eigenhändig von Finanzminister Krauß, ein der Ausfertigung nahekommendes Konzept seiner für Schwarzenberg bestimmten Rechtfertigung in Auseinandersetzung mit der Kritik Kübecks. Wie es zur Abfassung dieser beiden Schriftstücke — der „Bemerkungen“ Kübecks und der Gegenbemerkungen durch Krauß — kam, darüber wird noch zu berichten sein. Zunächst sei zum besseren Verständnis der Zusammenhänge an jene Begebenheiten erinnert, die zur Umgestaltung der k. k. allgemeinen Hofkammer in das k. k. Finanzministerium führten5). Nach Gewährung der Konstitution durch das kaiserliche Patent vom 15. März 1848 brachte der 17. März die a. h. Entschließung zur Bildung eines verantwortlichen Ministerrates. Noch war es die Staatskonferenz, die am 20. März die Besetzung der Ministerien beriet. Der bisherige Präsident der allgemeinen Hofkammer, Carl Friedrich Freiherr von Kübeck, wurde zum Finanzminister bestimmt und am gleichen Tage durch a. h. Ka1) Finanzarchiv (späterhin zitiert mit F. A.), Nachlaß des Finanzministers Philipp Frh. v. Krauß, 1 Fz„ Nr. 8. 2) Die Einsetzung des offen gelassenen Tagesdatums erfolgte, deutlich erkennbar, von der Hand des Finanzministers Krauß. 3) A. a. 0., Nr. 9. 4) Bleistiftvermerk von anderer Hand: „Anfang Jänner 1849, (Ph. Krauß)“. 5) Maria Woinovich, Die Umgestaltung der k. k. allgemeinen Hofkammer in das k. k. Finanzministerium im Jahre 1848. Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs Bd. 7, Wien 1954, S. 583 ff.