Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag
WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Das Privileg König Philipps für die Herren von Arco
Das Privileg König Philipps für die Herren von Arco 457 liehen Gnade unterwerfen. Kein Wunder, daß ihm auch wesentlich strengere Bedingungen auferlegt wurden52). Der Bischof nützte seine Zwangslage aus, um die Herren von Arco zu zwingen, in die bischöfliche Mini- sterialität einzutreten. Da sie durch die Verhängung der Reichsacht aller ihrer Lehen verlustig erklärt worden waren, lag es in seinem freien Ermessen, in welcher Form er ihnen diese wieder verlieh. Kein Wunder, daß er die Gelegenheit benützte, um die freien Lehen in Dienstlehen umzuwandeln, ein Vorgang, der geistlichen Reichsfürsten durch ein Reichsgesetz geradezu vorgeschrieben war53). So sind die Bestimmungen des Friedensvertrages zu verstehen, wonach den Herren von Arco befohlen wurde, die bei Arco errichteten Galgen niederzureißen und keine mehr zu errichten, sowie in Zukunft „de maleficiis seu contractibus“ in der Pfarre Arco keine Gerichtsbarkeit mehr auszuüben, gleich den übrigen „milites“ des Bistums. Ebenso müssen sie alle „instrumenta seu privilegia“ über die Einhebung der Maut und das „instrumentum vel instrumenta libertatis“ herausgeben. Anschließend schwören die Brüder Ulrich und Friedrich dem hl. Vigilius, dem Bischof und dessen Nachfolgern den Lehenseid „ut homines de nobili macinata casadei sti Vigilii“. Ulrich und Friedrich von Arco sind demnach 1210 in die Ministerialität eingetreten. Bis zu diesem Zeitpunkt gehörten sie dem Stand der Edelfreien an. Gegen eine Bezeichnung der arcoischen Brüder im königlichen Privileg als „nobiles“ können daher keine Bedenken erhoben werden. Das gleiche gilt aber auch für die Bezeichnung „milites“, die hier ohne Zweifel in der Bedeutung von Ritter verwendet wurde. Der Ausdruck „miles“ ist bekanntlich zweideutig. Er kommt häufig in der Bedeutung von Ministeriale vor, gelegentlich wird er aber auch für Edelfreie, die den Ritterschlag erhalten hatten, verwendet. Letztere Form ist im Trentino gebräuchlich, während hier Ministerialen in der Regel als „homines de macinata“ 54) bezeichnet werden. Die Verwendung des Ausdruckes „miles“ für einen Mann, der den Ritterschlag empfangen hat, beweist deutlich eine Urkunde aus dem Jahre 1242. Am 20. Dezember dieses Jahres wurden mehrere Zeugen über den Stand und die Gerichtsbarkeit des arcoischen Vasallen Ysolanus de Nago befragt55). Adelperius von Nago sagt auf Befragen aus, Ysolanus sei ein „gentilis homo et miles“ der von Friedrich den Ritterschlag (militem facere) erhalten habe. Das gleiche können vier weitere Zeugen bestätigen, die alle anwesend waren, als Ysolanus von Friedrich von Arco den Ritterschlag erhielt. 52) F. r. A. II/5 Nr. 88. 53) J. F. Böhmer: Acta imperii selecta I, Nr. 85; vgl. R. Schröder: Deutsche Rechtsgeschichte 6. Aufl. I. Bd. S. 479. 54) Die Arcos werden in den Belehnungsurkunden von 1216, 1232, 1241 (F. r. A. II/5 Nr. 117 [mit falscher Datierung], 162, 168) als homines de nobili macinata, im letzteren Fall sogar als nobilis homo de nobili macinata, womit man wohl ihre höhere soziale Stellung andeuten wollte, bezeichnet. 55) Mantua, Busta 9.