Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

WAGNER, Hans: Die Zensur am Burgtheater zur Zeit Direktor Schlenthers 1898 bis 1910

Die Zensur am Burgtheater zur Zeit Direktor Schlenthers 413 aber ich kann nicht dafür einstehen, ob nicht irgendwelchen kritischen oder anderen Leuten die kleinen Unterschiede zwischen dem Text des Buches und der Aufführung auffallen werden“ M). Er war also vorher zum Schwei­gen ermahnt worden. Die Zensur fürchtete auch hier durch ihre eigenen Maßregeln der Lächerlichkeit anheimzufallen. „Der junge Medardus“ schließ­lich ist erst nach dem Abgang Schlenthers von Baron Berger aufgeführt worden, er wurde aber noch von Schlenther angenommen. Da der Direktor dem Stück erst eine geeignete Bühnenfassung geben wollte, wandte er sich vor Beginn dieser Arbeit an Montenuovo und Jettel* 94). Gegen das Stück, das die Staps-Affäre von 1809 zum Thema hat, wurden keine Zensurbe­denken erhoben. Mit diesen drei Autoren ist natürlich die Gruppe der Modernen, die Schlenther zur Aufführung gebracht hat, lange nicht erschöpft. Bei den übrigen haben sich aber weniger Zensurprobleme ergeben. Hugo von Hof­mannsthal, von dem 1899 „Der Abenteurer und die Sängerin“ und „Die Hochzeit der Sobeide“ aufgeführt wurden, bot der Zensur überhaupt keinen Anlaß zum Einschreiten. Auch bei den fünf Ibsenpremieren Schlenthers, bei drei Stücken von Björnstjerne Björnson, bei Shaw’s „Der verlorene Vater (You never can teil)“, und natürlich auch beim „Cyrano de Berge­rac“ Rostands ist wenig zu vermerken. Aus den übrigen Stücken sollen an dieser Stelle nur einige Beispiele zur Darstellung der Grundsätze der Zen­sur im Hinblick auf Moral, Religion, Kaiserhaus und politische Rücksichten, also nach der Reihenfolge angeführt werden, die Fürst Liechtenstein in seinen allgemeinen Richtlinien zur Zensur 1898 aufgestellt hatte95). Daß in der Frage der Moral uns Heutigen unbegreiflich enge Gren­zen gezogen wurden, haben schon „Rose Bernd“ und „Erde“ bewiesen. Es hat sich ein eigener Burgtheaterkodex herausgebildet, dessen besondere Prü­derie sprichwörtlich war. Das kann man etwa aus Sonnenthals Urteil über „Das schwache Geschlecht“ von Marcel Prévost herauslesen: „Sehr harmlos, nach Burgtheaterbegriffen, ist das Stück allerdings nicht“ 96 97 *). Im allge­meinen wurden aber die als Kassenmagneten beliebten französischen Lust­spiele in dezenter Form auch bei eindeutigem Inhalt leichter toleriert als naturalistische Dramen. Sudermanns „Blumenboot“ wurde abgelehnt, da Plappart einen „sittlich sehr bedenklichen Inhalt“ konstatierte und Jettel „für die Verderbtheiten in den Berliner höheren Mittelclassen“ nicht das nötige Verständnis auf bringen konnte. Schlenther hingegen stellt darin eine durchaus sittliche Tendenz fest, da „an der Sittenlosigkeit der Umwelt gerade die anständigsten und reinsten Menschen zugrunde gehen“ 9"). Da­") Brief an Schlenther vom 28. IX. 1905, ebenda. 94) Schlenther an Schnitzler vom 17. XI. und Schnitzler an Schlenther vom 22. XII. 1909, ebenda Kart. 5 Nr. 130. 95) Siehe oben S. 397. 98) Schreiben an Schlenther vom 15. V. 1909, Bg. Th. SR, Kart. 5 Nr. 118. 97) Brief Plapparts vom 3. XII. 1904, Schreiben Jetteis (undatiert) und Schlenthers an Sudermann vom 5. XII. 1904, ebenda Kart. 6 Nr. 145.

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