Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

TIEFENTHALER, Meinrad: Das Vorarlberger Landesarchiv und seine Bestände

380 Meinrad Tiefenthaler richtet, die später in drei Vogteiämter: Feldkirch, Bregenz und Bludenz umgewandelt wurden. Die ursprüngliche Gleichordnung der drei Vogtei­ämter ließ sich auf die Dauer nicht aufrecht erhalten, da die vielen Kompe­tenzstreitigkeiten kein Ende nahmen. Aus diesem Grunde erhielt Bregenz schon 1728 ein Oberamt mit einem Direktorium an der Spitze, das den Vor­rang vor Feldkirch und Bludenz hatte. Um diese Zeit wird auch der Name „Vorarlberg“1 das erste Mal geprägt, früher hieß es nur „die vier Herr­schaften vor dem Arlberg“. Aber auch diese Regelung konnte sich nicht durchsetzen. Maria Theresia errichtete 1750 das Oberamt in Bregenz und machte dieses Amt zu einem Kreisoberamte mit einem Landvogt an der Spitze. Erstmals erscheint also Vorarlberg als eigener Kreis mit Ausnahme der schon früher angeführten Gebiete von Hohenems, Blumenegg und St. Gerold. Neben der staatlichen Verwaltung von seiten der Herrschaft hatte Vorarlberg es verstanden, durch die Landstände — es gab 21 ländliche und 3 städtische Stände — sich eine gewisse Eigen Verwaltung zu sichern. Seit dem 16. Jahrhundert entsandten diese ihre Vertreter zum Ständetag und dann später zum Landtage. Streng waren die Landstände auf die Erhaltung ihrer Freiheiten und ihrer Eigenart bedacht. Die Stände hätten ein rich­tiger Kristallisationspunkt sein können für eine eigene Verwaltung, aber es fehlte an einer zentralen Verwaltungsstelle, an einem zentralen Archiv und, offen gesagt, an der Einhelligkeit zwischen den einzelnen Landschaften. Den Neuerungen, die Österreich bringen wollte, setzten sie oft starken Widerstand entgegen. Joseph II. soll die Vorarlberger Landstände als die „Unmöglichen“ bezeichnet haben, da die erste Antwort der Landstände auf eine österreichische Forderung meist mit dem Wort „unmöglich“ begann. Die ständische Verfassung wurde 1806, als Vorarlberg Bayern zuge­schlagen wurde, von den Bayern aufgehoben und die sechs Landgerichte Bregenz, Bregenzerwald, Dornbirn, Feldkirch, Sonnenberg und Montafon errichtet. Diese Landgerichte sind die Vorläufer der heute noch bestehenden sechs Bezirksgerichte in Vorarlberg. 1850 wurden als politische Behörden die drei Bezirksämter bzw. Bezirkshauptmannschaften Feldkirch, Bregenz und Bludenz geschaffen, die als politische Verwaltungsbehörden heute noch bestehen. Die von Österreich versprochene Wiedereinsetzung der Vorarlberger Landstände nach der Heimkehr von Bayern blieb Versprechen und wurde nie erfüllt. 1816 wurden zwar die Stände wieder eingesetzt, aber nie ein­berufen. Österreich wußte sehr wohl die Zentralisierungsarbeit der baye­rischen Verwaltung zu schätzen und wollte die damit verbundenen Vorteile nicht mehr preisgeben. Kaiser Ferdinand, der Nachfolger Franz I., trat einer Neubelebung der Stände ganz entschieden entgegen. Daher mußte das Land seine Hoffnung auf einen eigenen Landtag begraben. Das 19. Jahrhundert ist durch einen zähen Kampf zwischen Vorarlberg und Österreich um die Wiedergewinnung der alten Verfassung seitens des

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