Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

POSCH, Fritz: Die Neudauer Herrschaftsinstruktionen als wirtschafts- und sozialgeschichtliche Quelle

280 Fritz Posch ling 24 Pfennig, vereinnahmte die Herrschaft 1720 durch den Weinverkauf 2159 Gulden, durch den Getreideverkauf 2294 Gulden, durch den Fisch­verkauf 1775 Gulden, um nur die größten Posten anzuführen, die durch die tägliche Robotleistung der Untertanen ermöglicht wurden38). Alle ande­ren Einnahmsquellen, selbst die vom Wald (207 fl.) und die von der Rind­viehzucht (Viehverkauf, Butter, Käse 390 fl.) muten dagegen gering an, selbst die Briefgelder (363 fl.) fallen nicht ins Gewicht. Die Frage allerdings, wann sich in Neudau die Entwicklung zur Guts­herrschaft vollzogen hat, läßt sich auf Grund des vorhandenen Quellen­materials nicht beantworten, doch können wir wohl sagen, daß die Ent­wicklung zur selben Zeit stattgefunden haben dürfte wie auf den übrigen Herrschaften des Mittel- und Unterlandes, also hauptsächlich in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts39). Anhang. I. Instruction, welche man den Richtern, dem Schaffer, den Waldhüettern alsobalt nach gepflogner Richterwahl den Unterthanen samentlich ploß vorzulesen 40). Instruction, welche durch den wolgebornen Herrn Herrn Wilhelm freyherrn von Rottall dem eitern zu Neudau anno 1571 auß sondern beweglichen Ursachen ist aufgerichtet worden, welche ich Georg Julius freyherr von Rottal ins künftig vor mich und meine Erben ebnermessig zu observieren bedacht und beflissen sein will: Darnach sich ein Richter mit aufgelegtem ernstlichen Befelch gegen seiner gnädigen Herrschaft und dann desselbi- gen Ampts Unterthanen mit allem sich gegen ihrer von Gott vorgesezten Obrigkeit, sondern auch ihren Richter zu verhalten werden wissen bey Vermeydung der hernach gemelten unablesslichen Straffen wie volgt: 1. Soll ein Schaffer und jeder Richter oder derselbigen Scheinbotten alle Feyrabendt und Sontäg ins Schloß Neudau erscheinen, damit sich die Herschaft mit denselbigen unterreden kan, waß künftige Wochen an einen 38) Die Zahlen sind abgerundet, die Kreuzer wurden weggelassen; die Herr­schaftsrechnung betrifft den Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Oktober. 39) Vgl. F. Posch, Steirische Bauern- und Agrargeschichte in Die Steier­mark, Land, Leute, Leistung (Graz 1956), S. 150 ff. und F. Posch, Der Kampf um die Freiheit der Untertanen der Herrschaft Stein zu Fürstenfeld und der Bürgerschaft von Fehring, Zeitschr. d. Hist. Ver. f. Stmk., 42. Jg. (1951), S. 54 ff. 4») Im Schloßarchiv Neudau, Akten Fach 8.

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