Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag
MORO, Gotbert: Zur ältesten Originalurkunde im Kärntner Landesarchiv
220 Gotbert Moro des heutigen Ostendes des Ossiachersees auf einem steilwandigen Kalkfelsen nördlich des heutigen Bleistätter Moores liegt und das Gebiet von Tiffen nach Jaksch69) zum Hofgebiet von Treffen 878 gehört habe und nach Klebel«o) schon Ozi (I.) und die Eppensteiner besessen hätten, so bedarf es zur Klärung unserer Frage einer Feststellung der Grenzen des Treffner Hofes von 878 und dessen Geschichte. Zur Umgrenzung sagt die Schenkungsurkunde: „Termini vero eiusdem nostrae donationis ita se concludunt: tendunt igitur in partes occidentales sursum per fluvium Tráam usque in eum locum qui vulgo dicitur ad Buochun, in aquilonem inter duos lacus, qui ibi sunt se continent, et in orientem iuxta illum lacum simulque cum eo laco usque in eum locum, ubi rubra petra e regione eiusdem laci prominet, et in meridiem usque in rivulum qui Durrinbah dicitur, et sic usque ad pontem Uillah, insuper et montem qui vocatur Sicouua ad eundem locum prescriptum dedimus . .61). Nach Jaksch wurde danach der Hof Treffen „begrenzt westlich von der Drau bis zur Ortschaft Puch (sw. Villach), nördlich zwischen zwei Seen (Afritzer und Brenn-See), östlich vom Ossiachersee bis zu dem aus dem See herausragenden roten Felsen und südlich bis zum Zauchenbach und so fort bis zur Villacher Brücke“ 62 *); den Berg „Sicouua“ lokalisiert er nicht, als „.roten Felsen“ stellt er Tiffen in Frage68), hält aber dann das Gebiet von Tiffen doch für einen zu Treffen gehörigen Teil, der davon „wahrscheinlich erst nach dem Übergang Treffens an die Habsburger (1362—1366) abgetrennt“ wurde und sodann ein spätestens in der 1. Hälfte des 16. Jhs. in das Landgericht Himmelberg einbezogenes Gericht bildete 64), dessen Grenzen uns allerdings nie beschrieben werden. Auch Klebel ist der Ansicht, daß Tiffen zum Treffner Hof gehörte und so seiner Meinung nach auch schon Ozi (I.) und die Eppensteiner besaßen 65 * *). Berücksichtigen wir aber, daß die Grenzangaben (Grenzlinien und -punkte) sicherlich dazu dienen sollten, natürliche, d. h. augenfällig hervortretende Höhen- oder Tiefenlinien leicht miteinander zu einer geschlossenen Grenzlinie des Hofgebietes zu verbinden, und beachten wir, daß sich solche natürliche Grenzlinien, gegebenenfalls von kleinen Abänderungen abgesehen, in den Grenzen der späteren Herrschaft Treffen, bzw. der aus Treffen hervorgegangenen Landgerichte68) widerspiegeln, so verlief die Grenze von 878 folgendermaßen: Nach Westen drauaufwärts bis in die „bei den Buchen“ genannte Gegend (nahe Renn5») Erl. 1/4, S. 96 u. 97. 66) Grundherrschaften, S. 34. «i) Mon. Germ. DD. Karlmann Nr. 14, S. 301 f. 62) Regest zu Mon. Car. III, Nr. 41. — Jaksch, Gesch. Kämt. I, S. 100 u. 114, schließt aus den Grenzangaben, daß spätestens unter Karlmann der Königsbesitz in Kärnten vermarkt wurde. os) Mon. Car. IV/2, Namenregister „Tiffen“. 84) Erl. 1/4, S. 99. 85) Grundherrschaften, S. 34. 88) Erl. 1/4, S. 97 ff.