Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag
MIKOLETZKY, Hanns Leo: Holics und Sassin, die beiden Mustergüter des Kaisers Franz I. Stephan
Holies und Sassin, die beiden Mustergüter 195 eine Erledigung des Prozesses zu seinen Lebzeiten nicht mehr befürchtete. Von den angewiesenen 10.000 fl. aber wurden 9000 für die Rücklösung von Dokumenten ausbezahlt. Daneben hatten sich seine Schulden erhöht, da ihn die auf Verlangen der Kammer durchgeführte Anlegung eines Repertoriums seines Archivs 7000 fl. kostete, die er natürlich ausborgen mußte und die ihm gleichfalls nie vergütet wurden. Dazu kam, daß der damals mit der obersten Leitung der Finanzen, Güter, Kassen und der geheimen Kanzlei weiland Franz I. betraute Johann Adam Freiherr von Posch, der sich selbst schon 1762 „in Hungaricis supremus administrator“ nennt22), dem unglücklichen Mann, wie er der Kaiserin am 6. Juli 1774 mitteilt23), um dieselbe Zeit auch seine österreichische Pension sperren läßt, „bis nicht die in meine Registratur gehörige Schriften zurückgestellt worden sind“. Der Graf hatte nämlich „diejenige Instrumenta“, die zum Archiv von Holies und Sassin gehörten und pflichtgemäß mit den Herrschaften abgetreten worden waren, bereits am 10. Februar 1759 entlehnt und nicht mehr restituiert, sondern vielmehr darauf hingewiesen, „daß sothane Schriften allemal bei den betr. Archiven in Copia authentica erhoben werden können“. Posch bestand nun darauf, „daß der Schuldner dieser Schriften solche bei den Archiven erhebe, und schuldigermaßen, vor allem zurückstelle“, weil diese „literalia documenta nicht bloß, wie in andern ländern rechtbräuchig ist, als Papiere, nebst der gewöhnl. extra Schirmung zu betrachten sind, sondern hier (aus Mangel der Graf Czoborschen Zahlungs Mitteln) Statt aller Eviction gelten müssen“. Der Graf aber war „sothane Restitution zu leisten ausser Stand“, da sein Archiv, dem er wohl auch die ausgeborgten Dokumente beigegeben hatte, jetzt im Besitz der Kammer war. Ein Übereinkommen ist unter diesen Umständen nicht herbeigeführt worden. Man wartete einfach, bis Czobor starb. Wie immer zögerte der Tod, als es galt, einen Unglücklichen zu erlösen, und trat erst am 27. Juni 1785 in Pest bei ihm ein. Der Causarum Regalium Director meldete der Kammer noch am selben Tag, daß er den Pester Salis Perceptor sofort in seine Wohnung geschickt habe, wo dieser die Verlassenschaft des Grafen in ein Zimmer trug und es versiegelte24). Darunter befanden sich noch einige zurückbehaltene Papiere, die dann nachträglich in das Familienarchiv eingefügt wurden. In der Meldung heißt es auch, der Graf habe noch je ein Haus in Wien und Esterháza gehabt, die samt ihrer Einrichtung gleichfalls dem Ärar anheimfielen. Holies war die größte und schönste der zahlreichen Herrschaften Franz Stephans. Ursprünglich gehörten 19 Ortschaften zu ihr. Von Wien bis Holies zählte man sieben Stationen: „Von Schönbrunn bis Süßenbrunn, von 22) Turba, a. a. O., S. 126. 23) Poschakten 5. 24) Ungarisches Staatsarchiv Budapest: Archiv der ungarischen Kammer, Juridica 1785 fons 464, Nr. 1306. 13*