Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

PILLICH, Walter. Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780

556 Literaturberichte seines Werkes anklingen, in ihr sagt er Entscheidendes aus über seine Quellen, die Quellenauswertung und die Abgrenzung des Themas. Wer die Einleitung mit Verständnis gelesen hat, dem wird man nicht erst aus­einandersetzen müssen, daß das Werk weder eine Biographie der beiden großen Päpste noch eine Kirchengeschichte Österreichs für den angegebenen Zeitraum sein will, obwohl für beides unentbehrliche Bausteine darin ent­halten sind. Die Einschränkung der Darstellung „auf die machtpolitischen Beziehungen zwischen Papsttum und Habsburgermonarchie“ (S. XVI) in der Stoffbehandlung und das notgedrungene Sich-Bescheiden mit den öster­reichischen Quellen, da die vatikanischen derzeit und wohl noch lange nicht zugänglich sind, diese Einengung, die bei geringerer Beherrschung des Stoffes und der Quellen leicht zu Stückwerksarbeit hätten verleiten können, wurde vom Verf. in wirklich meisterhafter Weise überwunden. In dieser klug gewählten Beschränkung manifestiert sich dann allerdings die sou­veräne Beherrschung des Stoffes, die exemplarische Quelleninterpretation und die vollendete Darstellung durch den Verfasser. Der besondere Reiz dieses Buches liegt doch meines Erachtens darin, daß es, von Kapitel zu Kapitel sich steigernd, im Lesenden die Überzeugung festigt, so und nicht anders ist es gewesen, daß man dabei völlig auf die eine noch fehlende Quellengrundlage vergißt, ja auf sie mit innerer Sicherheit verzichten kann in dem Bewußtsein, daß die vatikanischen Quellen zwar eventuelle Varia­tionen des Handlungsablaufes, aber keine Korrektur des Wahrheitsinhaltes bringen werden. Eine derart gekonnte Darstellung ist kein Zufallstreffer, sondern die reife Frucht jahrelanger Arbeit am Thema und gründlicher Kenntnis der Literatur und der Quellen, ist eben wirkliche Geschichts­schreibung. Der nunmehr vorliegende zweite Band des den diplomatischen Bezie­hungen zwischen dem Hl. Stuhl und der Donaumonarchie in der franzisko- josephinischen Ära gewidmeten Werkes setzt gleich in seinem ersten Kapitel mit einem kräftigen Paukenschlag ein, der die vorausgegangenen Span­nungen und Dissonanzen noch einmal in einem kräftigen Nachhallen hörbar macht. Diese Beziehungen waren nicht immer auf Konsonanz und Harmonie abgestimmt, aber „Konsonanz ist im historischen Bereich so wenig das letzte Wort wie im musikalischen“ (S. XVI) und von ihr war im Konklave des Jahres 1903 noch wenig zu vernehmen. Österreichs Veto gegen die Wahl des Staatssekretärs Leos XIII., Kardinal Rampolla, ist die Hauptsensation dieses Wahlvorganges. Daß Österreich dieses umstrittene Recht der Ex­klusive, dessen de facto-Anerkennung 1903 wohl nur mehr Österreich dem Kardinalskollegium zumuten konnte, zur Geltung brachte, war eine der letzten Manifestationen alter Reichsherrlichkeit; in seiner Legalität um­stritten, in seiner Anwendung sicherlich nicht mehr zeitgemäß, ist das Exklusionsrecht 1903 von Österreich, in richtiger Erfassung des Auszu­schließenden, zum letztenmale, aber diesmal erfolgreich gebraucht worden. „Das Konklave von 1903 erscheint in manchem wie der letzte Nachhall des jahrhundertelangen Ringens zwischen Bourbon und Habsburg, zwischen Frankreich und Österreich, um die Vorherrschaft in Italien, im Kirchen­staate und schließlich an der Kurie“ (S. 44). Jedenfalls hatte dieses Ge­witter im Konklave die Atmosphäre im Vatikan für die Habsburgermon-

Next

/
Thumbnails
Contents