Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

PILLICH, Walter. Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780

528 Archivberichte Martin Weißkampf, Tapezierer, mit jährlich 200 Gulden Besoldung und täglich 1 Gulden Kostgeld. Caspar Neracher, Tapezierergehilfe, mit jährlich 100 Gulden Besoldung und täglich 45 Kreuzer Kostgeld. Res.: Placet (vom 19. V. 1714, fol. 173 v, 174 r) Johann Kleinschneckh, Kammergoldschmied, hatte in Spanien 500 Gulden Besoldung, die aber nicht von der Kaiserin bezahlt wurden; soll die Ab­fertigung und die in Spanien genossene Besoldung bis Ende Februar 1714 erhalten. fol. 77 v, 91 r, 92 v, 93 r. 224 17 U März 3. Supplikanten für die Saaltürhüterstelle nach dem Tode des Fillet: u. a. Pauwens Johann, ein Niederländer, seit 24 Jahren als Goldarbeiter hier ansässig. Pürchner Joseph, Barbier, Sohn des Johann Pürchner, kaiserl. Tapezierer. Wilhelm Teisser, kaiserl. Kammerheizer, erhält die Stelle. fol. 121 v, 122 v, 123 v, 124 r. 225 171U März 9, Wien. Lorenzo Matielli, Bildhauer, um Bestätigung des von der verwitweten Kai­serin erhaltenen Dekrets der Hoffreiheit und den Titel eines kaiserl. Hof­bildhauers. Der Obersthofmeister meint, für die Hoffreiheit sei das Oberst­hofmarschallamt zuständig. Gegen den Titel des Hofbildhauers seien keine Bedenken, weil hiezu das Urteil von Ferdinand (Galli-) Bibiena, kaiserl. In­genieur-Architekt, und Conrad Rudolph, Hof- und Kammerbildhauer, einge­holt worden sei und diese einstimmig für M. das beste Zeugnis ausstellten. M. sei als Bildhauer bei Stein- und Holzarbeiten so tüchtig, daß Bibiena und Rudolph sich seiner zuerst vor anderen als Mitarbeiter bedienen würden, wes­halb er umsomehr den Titel eines Hofbildhauers verdiene. Res.: Placet. fol. 135 v — 136 v. 226 17U März 12. Jacob Männl, kaiserl. Kammer-Kupferstecher und seit 21 Jahren Hofgalerie- Adjunct, wird in seinen Diensten als Kammer-Kupferstecher mit jährl. 1000 Gulden und als Galerie-Adjunct mit jährl. 300 Gulden, zusammen 1300 Gulden, ohne Abzug des ersten Quartals, bestätigt und erhält diese Bezüge vom Hofzahlamt. Da M. inzwischen gestorben ist, wird der Hof­kontrollor angewiesen, den diesbezüglichen Bescheid auszufertigen und mit den Erben M. bis zu dessen Todestag die Bezüge abzurechnen. fol. 138 v, 139 r. 227 17H April 7. Dekret für Lorenz Matielli, Bildhauer, mit der Verleihung des Titels eines kaiserl. Hofbildhauers. fol. 154 v, 155 r. 228 171U Juni 26. Fabricio Cerrini, Galerie-Inspektor, führt an, daß Kaiser Leopold I. ihn für 38jährige Dienste als Bassist im Jahre 1704 80 Rheintaler Besoldungszulage bewilligt habe. Dies bestätigte Kaiser Joseph I. und verlieht ihm zusätzlich noch die Galerie-Inspektors-Stelle mit jährl. 600 Gulden Besoldung. Dies habe ihm auch Kaiser Karl VI. bestätigt, jedoch nicht die monatlich 80 Gul­den als „Musico Giubilato“, welche die anderen Tenoristen erhalten. Da C. mit seinen Kindern mit 600 Gulden Besoldung nicht auskomme, bittet er

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