Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)
JÄGER-SUNSTENAU, Hanns: Über das Archiv der Stadt Klosterneuburg
Österreich 507 der Archivalien in ihnen gesichert ist — Sind sie groß genug, so daß das Materiale daselbst übersichtlich aufgestellt und leicht zugänglich gemacht werden kann? 4. (3) Sind bisher regelmäßige oder außerordentliche Summen auf die Erhaltung der Archive verwendet worden und in welchem Betrage? 5. (4) Wie viele und welche Beamte sind dermalen speziell den Archiven zugewiesen? Besitzen sie die für das Archivwesen nöthigen Eigenschaften? — welches ist überhaupt deren Qualification? und welche Besoldung haben dieselben? 6. (5) Sind bereits Ausscheidungen von Archivalien vorgenommen worden, sei es durch Scartierung oder durch Uibergabe an andere Behörden? — werden im Registratursmateriale Scartierungen vorgenommen? 7. (6) Insoweit das jetzt in den Archiven befindliche Materiale bereits geordnet ist oder doch in den Hauptmassen übersehen werden kann, ist von den einzelnen Abtheilungen desselben anzugeben, welcher Herkunft jede Abtheilung ist; — welche Art Acten sie enthält, annähernd etwa auch, wie viele Fascikel und Bände eine jede zählt; ferner bis zu welcher Zeit /: wo möglich ist das betreffende Jahr festzustellen :/ die Archivalien jeder Antheilung zurückreichen und bis zu welcher Zeit sie sich erstrecken? 8. (7) Sind Indices, Repertorien oder Verzeichnisse über dieselben vorhanden und finden sich noch unbearbeitete Partien? 9. (8) Welche Instructionen und Reglements für Archive und Registraturen bestehen? 10. (9) Inwiefern hat die Ausscheidung und Uibergabe der älteren Acten an die Archive auf die Local- und Personalverhältnisse der Registraturen Einfluß? 11. (10) Ist es bekannt, daß auf die einstmalige politische Verwaltung bezügliches Archivmateriale der Obhut anderer Behörden im Lande, — etwa Gerichten oder Finanzbehörden anvertraut worden ist? 11. 12. (11) Welche im Archivwesen vertraute Personen gibt es außer den betreffenden Beamten im Lande (in der Gemeinde) ? Die Stadt Klosterneuburg hat folgendermaßen geantwortet; Löbliche k. k. Bezirkshauptmannschaft! In Folge Dekrets vom 4. dieses Monaths, Zahl 21887, soll die Organisation der Archive einer eindringlichen Prüfung durch Fachkundige unterzogen werden. Der gefertigte Stadtvorstand erlaubt sich daher die an ihn diesfalls gestellten Fragen nachstehend zu beantworten: ad 1. Die Stadtgemeinde Klosterneuburg besitzt weder ein Archiv noch alte Registratursakten, die den Archiven gleich gestellt werden könnten. ad 2. Ein eigenes Archivslokale ist ebenfalls nicht vorhanden. ad 3. Es ist deßhalb auch kein Beamter den Archiven zugewiesen. ad 4. Da kein Archiv besteht, so sind auch auf dessen Erhaltung keine außerordentlichen Summen verausgabt worden. ad 5. Im Jahre 1850 sind Ausscheidungen von Registratursakten vorgenommen worden. Es wurden nemlich die sämmtlichen Justiz-Kriminal und schweren Polizeyuibertretungsakten an das Landesgerichtsarchiv in Wien übergeben; die politischen Akten wurden bis zum Jahre 1840 skartirt, die Unbrauchbaren zur Verstampfung übergeben und solche, wo man glaubte, daß man sie noch einmal brauchen könnte, wurden neu registrirt und in der Registratur aufbewahrt. ad 6. Von den neu registrirten Akten sind 7 Faszikeln vorhanden und zwar bestehen die zwei ersten aus Heirathssachen, der dritte Faszikel aus Akten, die die Gemeinde betreffen, Faszikel 4 umfaßt die Waisen und Depositensachen, Faszikel 5, 6 & 7 diverse Gegenstände. Nachdem die ehemalige magistratische Registratur bloß auf das Jahr 1808