Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)
GOLDINGER, Walter: Das ehemalige Adelsarchiv
Österreich 493 Edler von Hausenblase oder Lindenblüh hintanzuhalten22). Das Amt müsse auch trachten, sich aus eigenen Mitteln eine Sammlung von Siegeln und Wappen anzulegen, etwa in Form der Sammlungen Schönfeld, Smitmer und Löschner, Bretfeld und Odelga, die den Nachlaß Wißgrill enthalte. Aus dem Aufgabenbereich ergebe sich wohl ein Zusammenhang mit dem Geheimen Archiv, doch sei das Heroldsamt aus Raum- und Personalmangel nicht diesem anzugliedern, wohl aber hätte es im Verbände der Staatskanzlei einem Hofrat zu unterstehen, dem der Direktor des Archivs, der Kanzleidirektor des Oberstkämmereramtes und weitere fachkundige Beisitzer, etwa die Herren von Schönfeld und Frh. von Bretfeld, zur Seite zu stellen wären 23). Ein Jahr später, am 15. August 1812, beschäftigte sich Hormayr in einer neuen Denkschrift abermals mit dem Problem eines Reichsherolden- amtes 24). In vielem wiederholt er in ihr seine früheren Gedankengänge. Den Ereignissen seiner Gegenwart angepaßt ist die Wendung, man dürfe die Oszillationen des Papiergeldes in den beiden letzten Jahrzehnten nicht vergessen, durch die die so sehr erschütterten Standeswände vollends zusammenzustürzen drohten. Das hieße, auf dem Wege schläfriger Lauigkeit demselben Ziele zugehen, das die Jakobiner auf dem Pfade des Terrorismus verfolgten. Hormayr hebt in diesem Memorandum auch die fiskalischen Rücksichten stärker hervor. Namentlich in Ungarn bilde die Lehensverfassung die Basis des Staatsgebäudes, der König könne dort oft als Noterbe auftreten, müsse daher über die entsprechenden Unterlagen verfügen. In der Praxis wisse man oft kaum etwas vom Absterben des Letzten eines Geschlechts. Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden nicht. Auch diejenigen, die nicht aufhörten, über Verletzung der Konstitution zu lärmen, müßten zugeben, daß es auch kein ungarisches Oberstkämmereramt gebe. Doch könne man diesen Bedenken in der Form Rechnung tragen, daß man unter die Beisitzer der zu schaffenden Behörde auch einen ungarischen Hofrat auf nehme. Wegen der fiskalischen Rücksichten wäre auch ein Vertreter der Kammerprokuratur beizuziehen. Hormayr gibt dann eine Übersicht über die schon bestehenden Sammlungen, die im Original oder in Abschrift einzuziehen wären. Besonders in Böhmen würde man viel Material finden (Landtafel, Sammlung Wunschwitz). Noch einmal rühmt er die Verdienste des Herrn von Schönfeld, über dessen Adelsarchiv in der von Hormayr herausgegebenen Zeitschrift kurz vorher ein Beitrag erschienen war25). Abfällig äußert er sich über die Österreichische Hofkanzlei. Sie besitze zwar viel Material, aber meist nur 22) Tatsächlich handelt es sich im Falle Hausenblase um kein Prädikat, sondern um den ursprünglichen Namen einer Familie, ein Prädikat Lindenblüh wurde nie verliehen. 23) J. K. Mayr, Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich, 1935, 34 f. 24) HHStA: Staatskanzlei, Vorträge 303, 9. XII. 1816. 25) Archiv für Geographie, Historie, Staats- und Kriegskunst 1812, 381 f.