Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

BRUSATTI, Alois: Unternehmensfinanzierung und Privatkredit im österreichischen Vormärz

346 Alois Brusatti gewiß nur darum, um nicht den ähnlichen österreichischen Staatspapieren den freien Umlauf auf fremden Plätzen zu entziehen“; für Privatleute aber dürfe man es nicht gestatten. Die Hofkammer verwarf diesen Einwand nicht, konnte aber dieses Mal nichts gegen diese Art von Anleihe machen, da — wie es scheint — Fürst Esterhazy mächtige Fürsprecher hatte; um Esterhazy zu verteidigen, verglich sie dieses Anlehen mit dem von Hessen- Darmstadt, bei dem ein ähnlicher Tilgungsplan Vorgelegen hatte, der auch anscheinend für dieses Privatanlehen als Vorwurf gedient hatte. Die zweite Anleihe des Jahres 1836 war die an den Herzog von Lucca, die das Bankhaus Rothschild gab. Der Herzog von Lucca war auf Grund eines Beschlusses des Wiener Kongresses als Nachfolger der Erzherzogin Maria Louise, der Gemahlin Napoleons und derzeitigen Herzogin von Parma, Piacenza und Guastalla, vorgesehen. So bekam dieses private An- lehen einen politischen Charakter und die Hofkammer hatte sich bei der Genehmigung dieses Anlehens eigentlich nur dem Befehl des Kaisers zu fügen. Sie erreichte aber durch sachliche Bedenken, daß den österreichi­schen Finanzen kein Schaden erwachsen würde. Denn das Bankhaus Roth­schild hatte diese Anleihe in der Höhe von 800.000 fl. mit einer Tilgungs­frist bis 1891 (!) nur deswegen begeben, da der österreichische Staat besondere Garantien dafür zu geben bereit war. In zähen Verhandlungen konnte aber die Finanzverwaltung erreichen, daß auch der Herzog von Lucca seinerseits dem österreichischen Staat Sicherheiten gab: nämlich 1. auf die jährliche Rente von 500.000 Franken, die Toskana an Lucca bis zu der Reversion Parmas an den Herzog zahlen mußte, 2. auf die herzog­lichen Allodialgüter in Lucca, 3. auf die Allodialgüter in Parma, 4. auf alle Einkünfte der Herzogtümer Parma, Piacenza und Guastalla, nach deren erfolgten Rückfall an das Herzogtum Lucca48) • 1863—64 1865—66 1867 1868 1 40.000 1 40.000 1 50.000 1 60.000 1 8.000 1 8.000 1 10.000 1 12.000 1 3.000 1 3.000 1 3.000 1 4.000 2 1.500 2 1.500 2 1.500 2 1.500 4 500 4 500 4 500 4 500 5 400 5 400 5 400 5 400 6 200 6 200 6 240 6 250 20 100 20 100 20 100 20 100 60 77 60 80 60 82 60 84 3.900 67 3.900 70 3.900 72 3.900 74 4.000 326.120 4.000 339.000 4.000 359.160 4.000 372.340 Der Tilgungsplan wurde deshalb hier genau dargelegt, um den ausgespro­chenen Lotteriecharakter der ganzen Anleihe zu zeigen, die mit 7 Millionen begeben wurde und für die Esterhazy schließlich 14,451.600 fl zu zahlen hatte. Ab 1840 war übrigens diese Privatanleihe auf der Börse zugelassen und notierte seitdem dort. 48) 7174, 7408, 7480 ex 1836.

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