Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780

Österreich 477 Obliegenheiten seiner Oberinspektion, der Subordination der Bau- und Werksleute, und wegen seiner Besoldung und seines Unterhaltes hat er sich bei der kaiserl. Hofkammer anzumelden. f. 589 r — 590 r. 166 1706 Jänner 23, Wien. Ludwig Burnacini, kaiserl. Architekt, wird vom Kaiser (Joseph I.) ab 1. Juli 1705 mit der früheren Besoldung von jährlich 1080 Gulden bestätigt. Der Hofkontrollor hat darüber die Verordnung an das Hofzahlamt auszufertigen. f. 602 v, 603 r. 167 1706 April 27, Wien. Intimat (des Obersthofmeisteramtes) an die Hofkammer, daß Johann Bern­hard Fischer von Erlach, Hofarchitekt, zum Oberinspektor über Schön­brunn und alle kaiserl. Hof- und Lustgebäude bestellt wurde. (Vgl. nro. 165) f. 611 v, 612 r. 168 1706 April 29, Wien. Abfertigung der Bedienten des Oberstkämmererstabes aus dem hinterlas- senen Hofstaat des Kaisers Leopold I. u. a. Ludwig de Biel, Kammerdiener (und Maler?, vgl. hiezu nro. 135), erhält für 2 Jahre die Besoldung und Hoftafel vom Kaiser Joseph I. bewilligt. f. 578 r und 618 v. 169 1706 August 27. Johann Pirchner, kaiserl. Untertapezierer, erhält für 32jährige Dienstlei­stung bei Hofe geschenkweise verschiedene alte unbrauchbare und abgenützte Tapezierersachen — laut Liste — ausgenommen die 14 „örthl fransen“, die weiter zum Gebrauche dienen. f. 644 r v. 170 1706 September 7, Wien. (Kaiserl.) Dekret für Johann Trehet als kaiserl. Garteningenieur. Der Kai­ser hat auf sein Ansuchen T. ernannt, weil er in der „architectur und garten : ingenieurie“ sehr gute Kenntnis und Erfahrung erworben und dies nicht nur im kaiserl. Lustgarten zu Schönbrunn bewiesen habe, sondern auch bei vielen Fürsten, Ministern und Kavalieren, die sich seiner bedienten und ihm ein gutes Zeugnis gaben. T. erhält dafür die schon unter dem verstor­benen Kaiser Leopold I. bewilligte Besoldung von jährlich 800 Gulden, wovon auch das Hofzahlamt verständigt wird. f. 644 v — 645 v. 171 1706 Dezember 23, Wien. Dekret für Ludwig Burnacini als kaiserl. Mundschenk. B. hat 21 Jahre unter Kaiser Leopold I. als Truchseß und Mundschenk beim äußeren Hof­staat gedient. f. 651 v — 652 v. 172 1707 Oktober 6, Wien. Peter Quantin, kaiserl. Obertapezierer, werden die seit Jahren im Tape­zierergewölbe liegenden und nicht mehr gebrauchten „goldenen börtl und fransel“ nach vorheriger Schätzung durch den Hofschnürmacher oder einen anderen Sachverständigen gegen Abzug von seiner Besoldung verkauft. Das Qu. überlassene Material ist im Inventar zu verzeichnen und von Qu. zu bestätigen, wofür das Hofkontrollamt verantwortlich ist. f. 702 v, 703 r. 173 1708 Jänner 12. Fabritius Cerini, Kunstkammerinspektor, um Verordnung seiner Besoldung. Der Hofkontrollor ist angewiesen, C. vom Tag seiner Eidesablegung an 600 Gulden Besoldung anzuweisen. f. 723 v — 724 r.

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