Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Die Grundherrschaft der Herren von Arco bis zu ihrer Erhebung zur Grafschaft im Jahre 1413

Die Grundherrsehaft der Herren von Areo 33 denen die Landwirtschaft auf Ackerbau und Viehzucht beschränkt bleibt, haben etwas bessere Besitzverhältnisse. Aber auch hier ist der bäuerliche Kleinbesitz zwischen 2/2 und 3 Hektar der vorherrschende. Ähnliche, wenn auch nicht so krasse Verhältnisse werden schon im Mittelalter vorherr­schend gewesen sein. Die zahlreich erhaltenen Urkunden geben uns trotz dem Fehlen eines ausführlichen Urbars die Möglichkeit, einen Blick auf die landwirtschaft­lichen Verhältnisse der Grundherrschaft zu werfen, wenngleich auch nicht die gesamte Situation erfaßt werden kann. Entsprechend den klimatischen Verhältnissen herrschte im Süden der Anbau von Oliven- und Weinkultur vor. Weingärten besaßen die Herren von Arco in allen südlich gelegenen Pfarren ihres Besitzes. Vor allem in Arco und Riva werden eine ganze Reihe solcher Besitzungen erwähnt, ln der heute verschollenen Ortschaft Spine bei Riva lagen 24 Weingärten, die im 13. Jhd. einen Gesamtwert von 532 Pfund repräsentierten201). Während in den Besitzverzeichnissen in der Regel die Namen der Bauern mit den von ihnen zu leistenden Abgaben in Getreide oder Olivenöl angegeben werden, ist dies bei den Weingärten nicht der Fall. Diese wer­den stets gesondert mit der Angabe ihrer Lage angeführt und mit dem Zusatz, wer sie bearbeitet. Die Weingärten wurden nämlich im Gegensatz zu den verpachteten Getreidefeldern im Eigenbetrieb durch Lohnarbeiter oder Unfreie bebaut. Nur in der Pfarre Riva besaß ein gewisser Lazarus im 13. Jhd. einen Wein- und Olivengarten in Erbpacht 202). Von diesem hatte er jährlich am Feste Maria-Lichtmeß 3 Yhren Weiß-Wein und 3 Ga- leten Olivenöl an seinen Herrn abzuliefern. Der Grund, weshalb Wein­gärten so selten als Pachtgüter verliehen wurden, ist wohl in dem Umstand zu suchen, daß Weingärten erst im 6. Jahr nach ihrer Anlegung Früchte trugen, weshalb diese leichter von der Grundherrschaft bewirtschaftet werden konnten. Konnten diese doch dort ihre beschäftigten Arbeiter er­halten, während freie Pächter, die außerhalb des Hofverbandes lebten, auf sich selbst angewiesen waren. Eine Mißernte traf daher auch die Weinbauern jederzeit viel schwerer, als jene, die auch andere Kulturen zogen. Die Weingärten deckten allerdings nicht den Eigenbedarf der Herr­schaft. Das Rechnungsbuch von 1407/08 erwähnt wiederholt kleine Wein­käufe, vor allem des besseren Malvasiaweines. Häufig finden wir Weingärten in Verbindung mit Olivenbäumen. Der Nutzen der Olive war bei geringem Arbeitsaufwand sehr beträchtlich, so daß man es nicht unterließ, bei Besitzteilungen auch einzelne Bäume nach ihrer Lage genau zu verzeichnen. Ulrich Pancera besaß 1283 allein in der Pfarre Arco 71 Oilvenbäume, die an verschiedenen Stellen standen. Ein­zelne von ihnen wuchsen in Weingärten, andere in größerer Anzahl, ver­201) Arco-Archiv Mantua, Busta 11. 202) Erwähnt 1276, ebda, Busta 10. Mitteilungen, Band 12 3

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