Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

ROEMHELD, Friedrich: Konstantin Reitz. Ein vergessener Vorkämpfer für abendländische Kultur in Afrika

292 Friedrich Roemheld drohten sich fortzupflanzen und die einst in Wien in den Jahren 1814 und 1815 aufgerichtete Ordnung Europas zu stören. Die Regierungen aller- deutschen Länder ließen sich daher nichts so sehr angelegen sein, als jede, auch die schwächste Regung freiheitlichen Geistes im Keime zu ersticken. Mutige Männer, die für die Rechte des Volkes eintraten und auf Einfüh­rung verfassungsmäßiger Zustände drangen, wurden verfolgt und unschäd­lich gemacht. Namentlich die Hochschulen galten — nicht mit Unrecht — als Zufluchtsstätten freisinnigen Geistes. Die studentischen Verbindungen, in denen der Freiheitsgedanke mit jugendlicher Begeisterung gepflegt wurde, waren sämtlich verboten und strenge Bestrafungen für diejenigen in Aussicht gestellt, die einer solchen als Mitglieder angehörten. Natürlich bestanden sie alle im geheimen weiter; sie wurden immer von Zeit zu Zeit aufgelöst und dann stets heimlich neu gegründet. Auch das Korps Hassia, dem Reitz beigetreten war, hatte diese Auf­lösungen und geheimen Neubildungen im Anfang der dreißiger Jahre wiederholt durchgemacht. Daß ein junger Mann wie er, dem Freiheit und Ungebundenheit Lebensbedingungen waren, sehr bald in Widerstreit gegen die vom Geiste kleinlicher Engherzigkeit beseelten Eingriffe der Hoch­schulbehörden geraten mußte, ist nicht verwunderlich. Dreimal wurde er wegen Übertretung der Feierabendstunde mit Geldstrafen belegt, einmal „durch Urteil Großh. Hofgerichts der Provinz Oberhessen als Aufpasser bei einem auf krumme Säbel vollzogenen Duelle mit einer Arreststrafe von drei Tagen" bedacht, einmal „wegen eines vollzogenen Duelles“ vom Großh. Disziplinargericht mit 14 Tagen Karzer und dann „wegen Übertretung der Karzerordnung“ mit 12 Stunden Karzer bestraft. Im Mai 1836 wurde ihm außerdem ein Stipendium bis Ende des Sommerhalbjahres entzogen7). Im Herbst desselben Jahres trat ein Ereignis ein, das besonders folgenschwer für ihn werden sollte. Am 2. August 1836 wurde der Student der Forst­wissenschaft Damian Fuchs beerdigt. Es scheint, daß die Leichenfeierlich­keiten ausdrücklich nur unter der Bedingung genehmigt worden waren, daß keine Abzeichen getragen würden, die irgendwie an das Verbindungs­wesen erinnerten. Doch die akademische Jugend war der ewigen Bevormun­dung müde und beschloß, es auf eine Kraftprobe ankommen zu lassen. So wurde denn bei der Beerdigung der ganze studentische Pomp entfaltet, der bei solchen Gelegenheiten üblich war. Kaum war die Feier vorüber, so wur­den die Teilnehmer zur Verantwortung gezogen. Unter ihnen war auch Kon­stantin Reitz. Man warf ihm vor, er habe „an der Stiftung der verbotenen landsmannschaftlichen Verbindung Hassia“ teilgenommen, „das Amt eines Chargierten dieser Verbindung bekleidet“ und sei „an einer Zuwiderhand­lung gegen eine, in Beziehung auf die Art und Weise der Beerdigung eines Studierenden von der Universitätsbehörde erteilte Vorschrift“ beteiligt ge­‘) Gießener Matrikel und Akten der philosophischen Fakultät Gießen, „die Doktorprüfung des stud. Konstantin Reitz aus Dieburg betreffend 1842".

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