Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)
BLAAS, Richard: Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana
70 Richard Blaas Churfürsten zitstuende? So dan, ob wol E. kais. Maj. zu solcher function iemandt von der Italienischen nation zu benennen möchten bewegt werden, worauf die Räte erklärten, daß allsolche nomination E. kais. Maj. allein unndt immediate zustehe unndt gemeiniglich Teutsche darzu pflegen vorgeschlagen, benent undt befürdert zu werden131). Nach diesen Erklärungen rückt der Nuntius mit seinem Kandidaten heraus und empfiehlt im Namen des Papstes und des Kardinal Francesco Barberini den Hamburger Lukas Holste132), genannt Holstenius, den berühmten Bibliothekar des Kardinals Barberini, für das kaiserliche Auditoriat. Der Papst, so meint der Nuntius, habe von einer direkten Intervention für Holstenius abgesehen, um das kaiserliche Ernennungsrecht nicht zu behindern133). Außer Holste rekommandiert er noch einen gewissen Abbate Biglia, einen Mailänder und Schwager des Grafen Bouquoy. Diesen durch den Nuntius vorgelegten Kandidaturen reiht Questenberg noch jene des Robert Hillebrineck aus Schwerte in der Grafschaft Mark an, der in Bologna sein Jusstudium absolviert, in Rom an der Kurie praktiziert und des verstorbenen Auditors Motmann Adjutor studii durch 8 Jahre gewesen und vom Kaiser zum nationalen Konsistorialkleriker ernannt worden war134). Weitere Bewerber um die freigewordene kaiserliche Auditorstelle waren der Olmützer Domherr Sebastian Lustrier von Liebenstein und der vom Salzburger Erzbischof Paris Lodron empfohlene Albrecht Priam, Erzpriester in Oberkärnten und Propst von St. Virgil in Friesach, ferner ein nicht näher genannter Theodorus a Maiden135). Mit den vorgelegten Bewerbungen hatte sich der Reichshofrat am 26. Mai 1638 zu befassen. Die deputierten Räte, die über die einzelnen Kompetenten ihr Gutachten abzugeben hatten, bemerken einleitend, daß sie in acht genommen, dass diese stelle wegen ihrer bedeuttmg und Dignität, da aus diesem Collegio nicht wenig Cardinäle hervorgegangen sondern auch dass zuegleich E. kais. Maj. und der gantzen teutschen Nation und sonderlich E. kais. Maj. hochlöbl. Ertzhaus hoch darangelegen, dass dieselbe mit einem subjecto so nicht allein eminentis doctrinae sondern auch, wie von 131) 1. c. Questenberg und Crane an Kaiser Ferdinand III. ddo. Köln, 16. Mai 1638. 132> Über Lukas Holste resp. Holstenius vgl. Pastor, Geschichte der Päpste XIII/2 (Freiburg 1928, 7. Aufl,), S. 906—908. 133) Aus dem Bericht Questenbergs und Cranes (s. h. Anm. 132): Päbstl. Heyligkeit sey zevor willens gewesen, selbige person Euer kais. Maj. zu dem, end zu recommendiem, nacher aber rhatsamer befunden, keine officia für iemand einzuwenden, sonder Euer kais. Maj. die freye hand zu lassen. 134) 1. c. 135) 1. c. Ansuchen des Lustrier vom 17. Mai 1638; Empfehlungsschreiben des Salzburger Erzbischofs Paris Lodron für Priam an Kaiser Ferdinand III. vom 18. Mai und derselbe für denselben an Reichshofratspräsidenten vom gleichen Datum. Supplik des Albrecht Priam an Ferdinand III., vorgelegt am 19. Mai 1638; Supplik des Lucas Holste (Holstenius), vorgelegt am 21. Mai 1638.