Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

BLAAS, Richard: Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana

54 Richard Blaas in dem ein gutes Teil der verworrenen Zeit der deutschen Glaubens­spaltung sichtbar werden müßte, in die Gropper zutiefst mit hinein­gezogen wurde. Es ist aber im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich, auf die Rolle einzugehen, die Gropper in der deutschen Kirchengeschichte gespielt hat68). Kaspar Gropper, 1519 zu Soest in Westphalen als Sohn des dortigen Bürgermeisters Johann Gropper und der Anna geb. Hugen geboren, war in Begleitung seines in der deutschen Reformationsgeschichte noch bekannteren und berühmteren Bruders Johann67) 1558 nach Rom gekommen. Als Johann bereits 1559 starb, bereitete ihm Kaspar ein ehren­volles Begräbnis in der deutschen Nationalkirche S. Maria deli’Anima 6S). Wohl mit Rücksicht auf die Verdienste seines Bruders, die Papst Paul IV. vor versammelten Kardinälen hervorhob, wurde ihm die durch den Tod des Junius freigewordene kaiserliche Auditorstelle verliehen. Seine am 5. März 1560 gehaltene öffentliche Disputation wurde zu einem gesellschaftlichen Ereignis 69). Kaspar Gropper ist der erste kaiserliche Auditor, der im Archiv der Rota mit dem Beinamen Germanus aufscheint 70) und damit als Ver­treter des Landes gewertet wird in Analogie zum Auditor Gallus und Hispanus. Gropper steht auch in enger Verbindung mit dem Vertreter des Kaisers in Rom und dokumentiert damit auch von dieser Seite her seine Stellung als kaiserlicher Auditor Rotae. Daß das kaiserliche Auditoriat gerade jetzt zum vollen Durchbruch kommt, ist nicht zufällig, denn die Rota erreichte in dieser Zeit einen ihrer Höhepunkte und erhielt durch die Constitutio Apostolica vom 27. Dezember 1561 In throno justiciae 71) ein neues Grundgesetz, in dem das nationale Auditoriat verankert war in dem Hinweis, daß die Auditoren auszuwählen seien ex omnibus mundi partibus. Die große Bedeutung der Rota in der damaligen kirchlichen Rechtsprechung und das Ansehen, das sie in der ganzen christlichen Welt genoß, wirkte sich natürlich auch auf die Stellung der Rotarichter aus, sodaß es für die christlichen Höfe erstrebenswert wurde, durch einen Untertan in diesem höchsten päpstlichen Gerichtshof vertreten zu sein. So nimmt es nicht wunder, daß gerade unter dem Auditoriat Groppers, der, ee) Vgl. hiezu Karl Schottenloher, Bibliographie zur deutschen Geschichte im Zeitalter der Glaubensspaltung, Bd. I (Leipzig 1933), nr. 7389—7392. G7) Ebenda, nr. 7376—7388. Schmidlin, Anima, S. 294—298. — L. C., pag. 149. G8) Schmidlin, Anima, S. 298: „Der Papst hielt in der Nationalkirche selbst die Leichenrede, eine Ehre, die in der Papstgeschichte einzig dasteht.“ 69) W. E. Schwarz, Die Nuntiatur-Korrespondenz Kaspar Groppers (1573 bis 1576), Quellen und Forschungen aus dem Gebiet der Geschichte hrg. von der Görres-Gesellschaft, V. Bd. (Paderborn 1898), S. XXVII, Anm. 2 des alten Gropper Bruder, welcher hie auditor rotae worden, nach altem brauch sein jmblicam disputationem in St. Eustachii kirchen in praesentia 26 Cardinälen, viler bischoff, aller auditor und doctom mit großen eeren gethuen und uns allen eer anthuen. 70) Cerchiari, a. a. 0., vol. II, nr. 414. 71) Cerchiari, a. a. 0., vol. III, Documenta, nr. 165.

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