Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

CORETH, Anna: Das Schicksal des k. k. Kabinettsarchivs seit 1945

596 Literaturberichte Hirsch Hans, Die hohe Gerichtsbarkeit im deutschen Mittelalter. Zweite unveränderte Auflage mit Nachwort von Theodor Mayer, Verlag Hermann Böhlaus Nfg., 1958, 267 S. Mehr als 30 Jahre sind vergangen, seit die erste Auflage dieses Werkes erschien und noch immer sind die grundlegenden Forschungs­ergebnisse von H. Hirsch nicht überholt: die Bedeutung der hohen Gerichtsbarkeit für die Ausbildung der Landeshoheit. Einzelne vom Ver­fasser angeschnittene Probleme erfuhren wohl durch die Forschung eine weitere Förderung, weshalb Theodor Mayer diese Neuauflage mit einem Nachwort versah, in dem nicht nur eine Gesamtwürdigung des Schaffens von Hans Hirsch eine Aufnahme fand, sondern auch manche seiner Thesen auf Grund der neuen Forschungsergebnisse berichtigt wurde. So etwa die von Hirsch überschätzte Bedeutung der karolingischen Gerichts­verfassung und die Stellung der Königsfreien (S. 248 ff.), die Bedeutung des Investiturstreites für die Ausbildung der Gerichtshoheit des Adels (S. 252 ff.) und der Nachweis, daß die späteren Landgerichte, nicht wie Hirsch meinte, von den karolingischen Zenten abzuleiten sind (S. 260 f.). Schließlich konnte der Nachweis erbracht werden, daß nicht nur das Recht der Ausübung der Blutsgerichtsbarkeit zur Ausbildung der Landeshoheit führte, wenn auch dieses Recht nicht selten als Grundlage des späteren Territorialstaates diente (S. 266 f.). Die mit diesem Nachwort versehene „Hohe Gerichtsbarkeit“ wird wiederum jeder zur Hand nehmen müssen, der sich mit Problemen der Verfassungsgeschichte des hohen und späten Mittelalters befassen will. Berthold Waldstein-Wartenberg (Wien). Till Rudolf, Geschichte der Wiener Stadtverwaltung in den letzten zweihundert Jahren, Verlag für Jugend und Volk, Wien 1957, 136 Seiten. Die Erforschung der österreichischen Verwaltungsgeschichte hat in den letzten Jahrzehnten durch die Weiterführung des Unternehmens der Geschichte der österreichischen Zentralverwaltung große Fort­schritte gemacht. Naturgemäß haben die staatlichen Zentralbehörden zuerst ihre Darstellung gefunden. Es ist daher um so mehr zu begrüßen, daß auch eine umfassende Arbeit zur Verwaltungsgeschichte Wiens in den letzten beiden Jahrhunderten erschienen ist. Die Bedeutung Wiens als der einzigen österreichischen Großstadt rechtfertigt vollauf das Thema dieser Studie, die unter Heranziehung des umfangreichen, im Archiv der Stadt Wien selbst, aber auch in anderen Wiener Archiven, dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Allgemeinen Verwaltungsarchiv und Archiv für Niederösterreich erliegenden Quellenmaterials entstanden ist. Während für die ältere, vor allem die mittelalterliche Geschichte Wiens umfangreiche Publikationen der Quellen und eine monumentale Stadtgeschichte sowie zahlreiche Einzelabhandlungen vorliegen, ver­mißt man für die an Quellenreichtum ungleich günstigeren letzten bei­den Jahrhunderte Editionen von Quellen und vor allem eine moderne, die Institutionen behandelnde Darstellung. Außer einigen früheren Arbei-

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