Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

MARX, Julius: Die amtlichen Verbotslisten. Neue Beiträge zur Geschichte der österreichischen Zensur im Vormärz

452 Julius Marx Friedrichs des Großen, herausgebracht, zuerst (33 V/l) beschränkt erlaubt, dann aber verboten wurde (34 1/2), erwähnt. Die polnische Erhebung des Jahres 1 8 3 1 136) rückte das dreigeteilte Land ebenso ins Licht der Öffentlichkeit wie es vorher der griechische Unabhängigkeitskrieg für Hellas 137) getan hatte. Dem Phil­hellenismus entsprach nun die Polenbegeisterung. 1831 liegen nur Werke von Ausländern über die polnische Frage vor 138), 1832 treten uns aber auch schon polnische Schriftsteller entgegen, die literarische Beschäfti­gung mit dem dankbaren Stoff steigt derart, daß in drei Verbotsverzeich­nissen eine Rubrik „Polnische Werke“ 139) erscheint, wobei allerdings eine scharfe Trennung von den übrigen nicht eingehalten wurde. Wiederholt werden Kupferstiche und Musikalien nicht zugelassen; letzteren liegt meist „Noch ist Polen nicht verloren . ..“, zugrunde. Nach der Mitte 1832 bricht indes diese Art von Literatur ziemlich jäh ab, wir finden dann nur mehr Dichtungen von Janusz Woronicz, Julius Slowacki, Stefan Garczynski und Adam Mickiewiez, darunter dessen berühmten „Pan Tadeusz“, Paris 1834 (34 IX/2, damn.) 14°). Erst 1835 tauchen wieder historisch-politische 138) Stern, a. a. O., IV, S. 129 ff. zur Erhebung; S. 168 ff. zur Polen­begeisterung; V, S. 12 ff. zur polnischen Literatur. MT) Als Nachklang finden sich V illeneuve, Journal de Grece pendant les années 1825 et 1826; Bruxelles (30 1/2, damn.). — G. Sutzo, Geschichte der griechischen Revolution. Aus dem Französischen. Berlin 1830 (30 X/l, damn.); dazu vgl, Briefe an Cotta, a. a. O., II, S. 189. — Ganz spät erschien noch anonym „Grausamkeiten in Griechenland“ (33 V/2, damn.). 138) Verboten wurden die Werke des schon erwähnten Briten Brougham (31 V/2 u. IX/2), sowie die der beiden Deutschen Hundt-Radowsky (31 VII/1) und Harring (31 VIII/1 u. 33 III/2). Hingegen erhielt die anonyme Schrift „Über die polnische Frage“, Paris 1831 (31 IV) erga schedam. — Henry Lord Brougham (1779—1868), Oberhausmitglied, gründete die Edinburgh Review, kämpfte gegen die Sklaverei, für die Katholikenemanzipation; vgl. Stern, a. a. O., IV, S. 500, 506, u. a. — Zu Harro Harring (1798—1870) und Hart­wig Hundt-Radowsky (f 1835) vgl. Glossy, a. a. O., Anm., S. 19 f. u. 21. 139) Bei Liste 32 V/2 sind es fast zwei Seiten, bei VI/2 neun und bei VIII/1 vier Werke. 14°) Woronicz (1805—1874) war 1830 Kanzleidirektor des Sejm ge­wesen; seine „Poezye“, Krakau 1831 (32 V/2 u. 34 II/2) war ebenso verboten wie das gleichnamige Werk (34 IX/1) von Slowacki (1809—1849), desgleichen dessen „Oda do Wolnosci i Hymn w Warszawie 1830“ (32 V/2), und des ersteren „rismo rozmaite ..." (34 XII/1). Mickiewiez (1798—1855), Polens bedeu­tendster Dichter, lebte seit 1832 dauernd in Paris, Sein Werk „Die Bücher des polnischen Volkes und der polnischen Pilgerschaft“ ist in einer deutschen Über­tragung unter den Verboten (33 VI/2). Sein Freund Garczynski (1805— 1834), ist mit „Poezye“, 1. Bd., Paris 1835 (35 V/2, damn.) vertreten. Der Historiker Joachim Lelewel (1786—1861), der 1830 Mitglied der Warschauer Regierung gewesen war, ist mit zwei Schriften in polnischer Sprache vertreten: „Historische Parallele zwischen Spanien und Polen“ und „Geschichte des Polen-

Next

/
Thumbnails
Contents