Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

JUHÁSZ, Koloman: Jesuiten im Banat (1718–1773). Ein Beitrag zur Kulturgeschichte des Temesvarer Banats

Jesuiten im Banat (1718—1773) 173 legen, aber den Wiener und den Temesvarer österreichischen Behörden war seine Person nicht angenehm und man hielt ihn von Temesvár*) ferne. Endlich stellte die kaiserliche Kesolution vom 7. August 1723 das Banat doch unter die geistliche Jurisdiktion des Bischofs von Csanád und der Bischof, Graf Nádasdy, erhielt als Ablösung der Banater Ze­henten ein Jahresgehalt von 5000 Gulden. Das Grundherrenschaftsrecht gebührte ausschließlich dem Kaiser, demzufolge übte er die Patronats­rechte über sämtliche Kirchen und Pfründen des Banats aus. Bei Ernennung auf irgendeine kirchliche Pfründe hatte die Landesadmini­stration dem Wiener Hofe einen Vorschlag zu unterbreiten und erst, wenn die Genehmigung von dort eingetroffen war, konnte die Präsentation dem Bischof vorgelegt werden. Bei der Amtseinführung hatte sowohl der Vertreter des Bischofs, wie auch jener der Administration teilzuneh­men* 2). Diese Verordnung erhielt in deutscher Übersetzung auch die Temesvarer Landes-Administration 3), ferner am 1. Dezember 1723 auch der Kameralbeamte Staudacher4). Die kaiserliche Resolution weist dem Bischof in Temesvár eine Wohnung an. Nádasdy beabsichtigte auch, nach Temesvár zu übersiedeln, doch die Administration sah dies nicht gerne. Schließlich, auf eine neue kaiserliche Verordnung vom 27. Januar 1724, anerkannte die Administration die Jurisdiktion des Bischofs und dieser zog noch im Frühjahre dieses Jahres (4. März 1724) als Bischof von Csanád in das unter seiner kirchlichen Jurisdiktion stehende Banat ein, nachdem er diesem bereits öfters einen Privatbesuch abgestattet hatte. Der P. Superior P. Anton Berger ging ihm ent­gegen bis zur Ortschaft Varjas5). Am folgenden Tage (5. März 1724), dem ersten Fastensonntag, ließ er sich in der Jesuitenkirche als Bischof von Csanád feierlich inthronisieren. Die Administration hatte schon vorher den Bischof verständigt, daß sie zu seinem Empfang alle Vorbereitungen getroffen habe6). Nicht in der Stadt, sondern schon außerhalb der Schanzen, beim Friedhof vor der 4) Doch merkwürdigerweise „bedeutet (28. Okt. 1720) die Administration dem Temesvarer P. Superior SJ., Michael Gastager SJ., daß die Erbauung eines Klosters für die Gesellschaft Jesu noch von dem Gutachten des Csanáder Diözesanbischofs Graf Nádasdy abhänge.“ DS. Ergänzungsheft 123. 2) Wiener Hofkammerarchiv: Hoffinanz August 1723. 3) B. I 13. 4) Wiener Hofkammerarchiv: Hoffinanz: 1. Dez. 1723. B) „Post nonam (4. III. 1724) venit epistola de adventu episcopi Schana- diensis qua accepta P. Superior üli obviam ivit in Varjas et vesperi reversus est.“ E p h e m. 6) Die Administration erstattete dem Wiener Hofkriegsrat einen ausführ­lichen Bericht über den bischöflichen Empfang. Der Hofkriegsrat genehmigte am 14. Juni die Meldung und gab gleichzeitig die Erlaubnis dazu, um die Kosten der Feierlichkeiten (176 fl. 33 Kreuzer) aus den Kameraleinnahmen zu bestreiten. W jener Kriegsarchiv: Registraturprotokolle vom 14. Juni 1724, nr. 163.

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