Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

NECK, Rudolf: Österreich und die Osmanen. Stand und Probleme der historischen Forschung

530 Literaturberich te striert“, bis die Revolution den ganzen Staat erschütterte und neue Wege beschritten werden mußten. Es ist Ws. großes Verdienst, alle jene Bestrebungen, die schon vor diesem Zeitpunkt Reformen der Staatsverwaltung zum Ziele hatten, gerecht zu würdigen. Die Kräfte, die die Ausführung solcher Absichten verhin­derten, werden von W. zwar nicht geschont, aber auch nicht in gehässiger Verzerrung dargestellt, zu der sich andere Bearbeiter dieser Probleme doch hinreißen ließen. So ist diese eingehende, mit sorgfältigst ausgewählten und edierten Dokumenten ausgestattete Geschichte der österreichischen Zentralverwaltung unter Franz II. und Ferdinand I. auch ein ganz hervor­ragender und wesentlicher Beitrag zur Geschichte Österreichs in jener Zeit geworden. Erika Weinzierl-Fischer (Wien). Zeitschriften, Festgaben etc. Archivalische Zeitschrift. Herausgegeben vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München. 52. Band, 344 Seiten, 25 Abbildungen. München 1956. F. Bock setzt in den „Studien zu den Registern Innozenz’ IV.“ (S. 11 bis 48) seine Aufsätze über die päpstlichen Register fort. Er kommt zu dem Ergebnis, daß es sich bei den erhaltenen Registern, die nur einen geringen Bruchteil der aus der Kanzlei Innozenz’ IV. ausgegangenen Schriftstücke enthalten, um Anfertigungen in einem Zug nach den gesammelten Kon­zepten handelt; hinsichtlich der Auswahl der aufgenommenen Stücke be­stehen Analogien zu den Registern Innozenz’ III. Die sogenannte Formular­sammlung des Marinus von Eboli und ein von P. Abate in Padua jüngst aufgefundener Briefkodex mit ca. 300 Briefen Innozenz’ III. von 1245—1247 ergänzen die in den Registern überlieferte Korrespondenz. — „Zur Frage der Registerführung in der zentralen Deutschordenskanzlei“ (S. 49—61) stellt K. Forstreuter zusammen, was über die ältere Registerführung bis 1452 bekannt ist; er betont, daß die heute noch vorhandenen oder in alten Verzeichnissen, von denen er das Tapiauer von ca. 1550 abdruckt, nach­gewiesenen Registerbände nur einen Bruchteil der tatsächlich von 1337 bis 1452 geführten Register darstellen. — G. Piccard legt in dem Aufsatz „Die Wasserzeichenforschung als historische Hilfswissenschaft“ (S. 62 bis 115) den Grundstein zu einer Methode der Datierung von Schriftstücken auf Grund der Wasserzeichen; in mühsamer, jahrelanger Kleinarbeit konnte er einwandfreie Grundsätze entwickeln, die auf der Basis der genauen Verfolgung des Herstellungsvorganges in den einzelnen Papiermühlen, der Gepflogenheiten des Papierhandels und der Vorratshaltung in den Kanzleien eine Datierung mit einer Genauigkeit von wenigen Jahren, in günstig ge­lagerten Fällen sogar von einem Jahr ermöglichen. Als zeitliche Grenzen für die Anwendbarkeit dieser Datierungsmethode nennt er für Deutsch­land ca. 1370 und 1650. Die mit reichem Quellenmaterial und instruktiven Abbildungen ausgestatteten Ausführungen legen tatsächlich, nach so vielen unzulänglichen Versuchen, die Wasserzeichenkunde zu einer hilfswissen­schaftlichen Disziplin zu machen, den Grund zu einem exakten, auf objek­tiven, experimentell ermittelten Prinzipien aufgebauten Wissenszweig, der

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