Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

NECK, Rudolf: Österreich und die Osmanen. Stand und Probleme der historischen Forschung

494 Literaturberiehte die Verfasserin stützt, vermag jedoch die erwähnte Lücke nicht zu schlie­ßen. Der Historiker wird, wenn er diese Arbeit nutzbringend auszuwerten beabsichtigt, auf die in den Wiener Bibliotheken hinterlegte Dissertation zurückgreifen müssen. Walther Ernst Heydendorff (Wien). Genealogie. Ernst August, Die Grafen Poth bis zum Verlust der Herrschaft Ungarisch­Altenburg. Burgenländische Forschungen, herausgegeben vom Landesarchiv und Landesmuseum, Heft 34. Eisenstadt 1956, 68 Seiten. Die vom Verf. in der „Festgabe für Josef Karl Homma“ (Burgen­ländische Forschungen, Sonderheft, 1951) begonnene Geschichte des Ge­schlechtes Győr wird hier bis zum Anfang des 14. Jahrhunderts fortgesetzt. Statt des Geschlechtsnamens wurde schon im Titel des früheren Teils der Arbeit die etwas unklare Bezeichnung der „Grafen Poth“ nach dem von Simon von Kéza erwähnten Stammvater Poth (Botho) I. gewählt. Sie mußte im Titel der Fortsetzung beibehalten werden, obwohl nun fast immer rich­tig von den Győr die Rede ist. Erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahr­hunderts beginnen in Ungarn die einzelnen Linien der Sippenverbände nach westlichem Vorbild den Namen von Gütern anzunehmen. Im ersten Teil der Arbeit stand der mächtige Palatin und Obergespan von Wieselburg, Poth (III.), der Gründer des Klosters Leiden, im Mittelpunkt. Damals, am Beginn des 13. Jahrhunderts, hatte das Geschlecht den Höhepunkt seines Ansehens erreicht. Die Brüder Poths waren Erzbischof Saul von Kalocsa und Csépan (I.), der ebenfalls das Palatinat, nach dem Königtum die höch­ste Würde Ungarns, bekleidet hat. Die vorliegende Fortsetzung handelt hauptsächlich vom Großneffen der Brüder, vom Obermundschenk (magister pincernarum) Konrad, der sich nach seiner Burg von Ungarisch-Altenburg (Magyaróvár) nannte. Konrad hatte in den Komitaten Wieselburg und Baranya einen riesigen Besitz geerbt, den er zeitweise noch vermehren konnte. Als Inhaber einer Grenzherrschaft geriet er allerdings im Kampf zwischen Ottokar II. und Béla IV. in große Schwierigkeiten. Um seinen Be­sitz vor Zerstörungen zu bewahren, ließ er sich mit dem siegreichen Böhmenkönig zu weit ein. Beim Friedensschluß von Ottokar aus unbekann­ten Gründen im Stich gelassen, verlor er als Hochverräter alle Besitzungen. Durch geschickte Ausnützung des Zerwürfnisses zwischen Béla IV. und dem Thronerben Stefan erreichte er jedoch nach und nach die Rückstellung seiner Güter. Den Rest seines Lebens — Konrad wird in den Urkunden sechzig Jahre lang genannt — und das seines Sohnes Jakob, Obergespans von Wieselburg, füllten zahllose Prozesse und Streitigkeiten, besonders mit dem Adel des Komitats Baranya, aus. Dem Verf. ist es unter Benützung des umfangreichen und verstreuten Quellenmaterials gelungen, ein anschau­liches Bild von den Rechtsverhältnissen am Ausgang der Arpadenzeit und vor der Festigung der Anjouherrschaft zu geben. Das wohlgeordnete, aber schwerfällige Rechtssystem funktioniert zur Zeit der zunehmenden Schwä­che des Königtums nicht mehr, wohl folgen Ladung auf Ladung und immer schärfere Urteile gegen die Rechtsbrecher, zu ihrer Vollstreckung aber

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