Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)
NOVOTNY, Alexander: Österreich-Ungarn und die Türkei zur Zeit des Berliner Kongresses bis zum Abschluß der Konvention vom 21. April 1879
348 Alexander Novotny Die Wesenszüge dieser Verhandlungen vom 21. Juli 1878 bis zum 21. April 1879 werden aber auch deutlich, wenn wir nur die wichtigsten Zwischenentwürfe miteinander vergleichen * 21). Die — im Verlaufe von acht bis neun Monaten insgesamt vorgenommenen — Veränderungen betreffen u. a. die vorgesehene Proklamation des Sultans, die ursprünglich in Aussicht genommen wurde, aber schließlich unterblieb, die Funktion von Pfortenkommissären, welche ursprünglich in politisch beruhigendem Sinne wirken sollten, deren Tätigkeit aber schließlich auf die Inventarisierung des türkischen Staatseigentumes, vor allem des Kriegsmateriales beschränkt blieb. Die Reisen der Einwohner Bosnien-Herzegowinas außer Landes wurden schließlich einer besonderen Regelung Vorbehalten; — der Entwurf vom 13. August sah bei Reisen in die Türkei einfach ihre Unterstellung unter die türkischen Gesetze vor. Auch die einst so wichtige Frage der Hissung österreichisch-ungarischer und türkischer Flaggen nebeneinander wurde schließlich in einer sehr ausweichenden Form gelöst. Der ursprüngliche Vorschlag, die Polizeigewalt durch eine einheimische Miliz ausüben zu lassen, wurde von der Pforte noch am 13. August abgelehnt. Die ursprünglich vorgesehene Eventualität einer Aufhebung der Okkupation, das Verbleiben der Staatswälder und Domänen Bosniens unter türkischer Verwaltung und die Bestimmung über die Ablieferung der Überschüsse aus den Einkünften Bosnien-Herzegowinas an die Türkei sind sehr bald endgültig aus den Projekten verschwunden. Es darf wohl auch hier kurz daran erinnert werden, wie wenig Werte Österreich-Ungarn in 30 (bzw. 40) Jahren aus Bosnien-Herzegowina weggeführt, wie viele dagegen es dem Lande zugeführt hat! Irgendwelche Überschüsse — besonders in den ersten Jahren nach 1879 — hat es wohl überhaupt nicht gegeben. Zwei Punkte sollen zum Schlüsse noch besonders hervorgehoben werden. Das ist zunächst die bemerkenswerte Sonderstellung des Sandschaks von Novi Bazar gegenüber Bosnien-Herzegowina, die sich von den ersten unverbindlichen Gesprächen zwischen Andrássy und Suvalov am 12. Juni 1878, dem Vorabend des Berliner Kongresses über Andrássys Erklärungen auf dem Kongresse selbst, seine Abmachungen kurz nachher und im Texte aller Konventionsentwürfe vom August 1878 bis zum April 1879 wie ein roter Faden hindurchzieht. Die anläßlich der Annexion 1908 wieder durchgeführte Trennung beider Gebiete ist also in der Geschichte des Kongreßjahres 1878/79 in allen seinen einzelnen genau wiedergeben. — Haus-, Hof- und Staatsarchiv, als Beilagen der Konvention vom 21. April 1879. 2i) W. N. Medlicott, The Congress of Berlin and After, 1938 — gibt auf S. 405 und 406 je einen Konventionsentwurf von Mitte August 1878 und vom 9. Jänner 1879 im Wortlaut wieder: Es gibt zu beiden Texten je einen Vorentwurf vom 13. August und vom 24. Dezember 1878. Vgl. meine „Quellen und Studien “ A.B. Nr. Nr. 1374, 1375 und 1744.