Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

ENGEL-JANOSI, Friedrich: Die Beziehungen zwischen Österreich-Ungarn und dem Vatikan von der Einnahme Roms bis zum Tode Pius IX.

330 Friedrich Engel-Janosi Sommer 1870 dar; dem Kaiser von Österreich und apostolischen König von Ungarn werden, falls er die Gesetzentwürfe sanktioniere, die kirchlichen Zensuren angedroht, worunter vielleicht Interdikt, wahrscheinlicher Ex­kommunikation gemeint sein dürfte. Der Papst verweist auf die Gewissens­qualen, denen der Monarch verfallen werde: „questo anche ci consiglia l’amore che portiamo alia Augusta Sua Persona ed il desiderio di non vedere l’anima Sua esposta alle censure della Chieáa ed alle conseguenti angustie di coscienza ..41). In der Antwort auf die Enzyklika hielt Graf Andrássy an der Auffas­sung von der durch nichts begrenzten staatlichen Souveränität fest und wies darauf hin, „daß diejenigen, die die Enzyklika inspirierten, weniger von dem Bestreben geleitet waren, einem Zusammenstoß zwischen Kirche und Staat vorzubeugen, als vielmehr einen solchen hervorzurufen“ 42). Die Antwort des Kaisers, in ruhigem Ton gehalten, zeigt den Monar­chen entschlossen, die Gesetzentwürfe nicht zu verwerfen42“). Auch der Monarch — so heißt es darin — habe sich von dem Abschluß des Kon­kordates eine günstige Wirkung auf die innere Lage seines Reiches er­hofft; aber sofort nach dessen Publizierung habe ein heftiger Widerstand in Ungarn gegen dessen Giltigkeit in den Ländern der Stefanskrone ein­gesetzt; in den Ausgleichsgesetzen sei diese Anschauung durchgedrungen; auch in der westlichen Reichshälfte wurden die Angriffe immer stärker. Der Kaiser verleugnet weder seine persönlichen Gefühle noch sein Ein­lenken vor dem, was ihm als das Gebot der Staatsnotwendigkeit erschien: „Ed in vero, per quanto deplorabile apparisce la rivocazione inevitabile del Concordato, devo purtroppo riconoscere, che il mantenerlo lealmente in vigore, sarebbe stato ben difficile per un governo, i cui poteri legislativi sono ora limitati dal concorso di un parlamento.“ Er betont die Pflichten, die er dem Staate gegenüber habe; es sei stets seine Überzeugung gewesen, daß auf der Eintracht zwischen Sazerdotium und Imperium, zwischen 4i) Das Schreiben des Papstes vom 7. III. 1874 und der undatierte Entwurf der Antwort des Kaisers aus dem Monat April (er bezieht sich auf den Brief Pius’ IX. als „dél mese passato“) in: Kabinettsarchiv, Geheimakten, Kart. 23 (alt 21). Beide Stücke waren bisher unbekannt, wohl aber scheint Graf Andrássy seinem Vertrauten Baron Orczy etwas von dem Inhalt des päpstlichen Schreibens mit­geteilt zu haben. Auf Grund eines Briefes Orczys an dessen Mutter vom 30. III. 74 schreibt Wertheimer, a. a. 0., II, 205: „Am Schlüsse seines1 Briefs drohte Pius IX. dem Monarchen, wenn auch verblümt, aber verständlich genug, ihn zu exkommunizieren, falls er den konfessionellen Gesetzen die Sanktion erteilen sollte.“ Die beiden Schriftstücke, deren Auffindung ich Frau Dr. Erika Wein­zierl verdanke, sind im Anhang abgedruckt. 12) Wertheimer, a. a. O., II, 208; Franz, a. a. O., 150. 42a) Der französische Botschafter berichtete, daß Andrássy ihm gesagt hatte, der Monarch habe den konfessionellen Gesetzen nur nach Anhörung eines „avis d’ecclésiastiques dönt les lumiéres lui inspiraient confiance“ zugestimmt. Bericht aus Wien, IV, 2, 74, AMAE.

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