Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert

Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österr. Nation im 18. u. 19. Jh. 177 heit zu temporisieren. Metternich meinte dem Botschafter gegenüber: „il me semble cependant que rien ne presse encore pour la place de Pro- tecteur, afin de pouvoir disponer lorsqu’il s’agira ou de récompenser des services rendus ä l’Auguste Cour, ou d’attirer de préférence 1’ un ou l’autre des membres du sacré College dans nos intéréts. II me páráit difficile de fixer des ä present notre choix ä cet égard, et peut-étre est il mérne plus avantageux pour le bien du service de tenir cette nomination encore en suspens“ lls). Bei dieser Entscheidung blieb es vorläufig, Metternich er­stattete nicht einmal einen Vortrag bezüglich der Neubesetzung. Der 1835 erfolgte Tod des Kaisers Franz I. und das in der Folgezeit etwas stagnierende Regierungssystem ließen die Frage des Länderprotek­torates wieder in Vergessenheit geraten. Nicht einmal anläßlich des Kon­klaves von 1846 war man in die Notwendigkeit versetzt, die Protektorats­würde zu erneuern, da in Kardinal Gaisruck, Erzbischof von Mailand, ein zuverlässiger Kronkardinal für das Wahlgeschäft zur Verfügung stand 114). Das Konkordat von 1855, das für Österreich das Ende einer Epoche von Beziehungen zwischen Kirche und Staat brachte, die man ganz allgemein mit dem Schlagwort Josephinismus charakterisiert, bereitete auch das Ver­ständnis vor für die Wiederbelebung des Kardinalprotektorates. Als Kardinal Pietro Silvestri, der am 15. März 1858 zum Kardinal er­hoben worden war, nachdem er durch mehr als zwanzig Jahre als kaiser­licher Auditor bei der Rota Romana fungiert hatte, um die Verleihung der Protectoratswürde einkam, fand seine Bewerbung wohlwollende Auf­nahme115). Der k. k. Minister des kaiserlichen Hauses und des Äußeren, Graf Buol, an den sich Silvestri mit seiner Bitte um Verleihung des Protektorates gewandt hatte, ließ sich zunächst vom k. k. Botschafter in Rom über die Zweckmäßigkeit der Wiederbesetzung dieser Stelle infor­mieren116). Botschafter Graf Colloredo trat fast wörtlich mit den gleichen Gründen für die Erneuerung der Protektoratswürde ein, die bereits 1807 der damalige kaiserliche Geschäftsträger ins Treffen geführt hatte, nur in der Titelfrage hält er eine zeitgemäße Änderung für wichtig. Der offizielle Titel „Protektor von Österreich“ schien ihm den gegebenen Verhältnissen nicht mehr genug Rechnung zu tragen, seiner Ansicht nach wäre der von Metternich immer gebrauchte Titel „Protektor der österreichischen Kirchen“ zeitgemäßer und entsprechender117). Graf Buol ging in seinem am 18. Juni 1858 dem Kaiser vorgelegten Referat auf die vom Botschafter aufgeworfene Titelfrage überhaupt nicht ein, sondern beantragte, wohl in genauer Kenntnis des 1823 an Albani U3) Ebenda. Weisung vom 31. Januar 1835. i114) Vgl. Engel-Janosi, a.a.O. S. 290. 115) Supplik Silvestri’s vom 22. April 1858 in Administrative Registratur F 26, Fasz. 4, Kardinale. 116) Ebenda. Weisung vom 13. Mai 1858. 117) Ebenda. Bericht Colloredo’s vom 5. Juni 1858, Nr. XVII D. Mitteilungen, Band 10 12

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