Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)
BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert
Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österr. Nation im 18. u. 19. Jh. 173 leihen95). Er besorgte, daß die Verleihung dieser Würde an Kardinal Albani, dessen Sitten und Betragen „eben nicht im besten Rufe stehein“, einen ungünstigen Eindruck auf den Klerus der Monarchie machen dürfte und wünscht daher, „daß ein würdigeres Subjekt, deren wohl noch mehrere zu finden sein werden, für diese Stelle vorgeschlagen werden möchte“ 96). Metternich, der die ganze politische Vorarbeit für das kommende Konklave auf die Mitwirkung Albanis aufgebaut hatte und außerdem den Kardinal zur Stärkung der österreichischen Position an der Kurie zu gebrauchen hoffte, drohten diese moralischen Bedenken des Monarchen, die er keineswegs teilte, sein ganzes Konzept zu verpatzen. Er unternahm daher kurz nach Erhalt des erwähnten Kabinettschreibens einen dritten und letzten Versuch, die Bedenken des Kaisers zu zerstreuen, indem er gegen die moralischen Einwände gewichtige staatspolitische Interessen ins Treffen führte, die in der Politik noch immer den Sieg davon trugen. In seinem am 16. Juni 1823 erstatteten Vortrag eröffnete er dem Kaiser, daß er leider keine Auswahl an Kandidaten für dieses Amt habe, denn wenn der mit der Ernennung eines Kardinalprotektors verfolgte Staatszweck erreicht werden soll, muß der neue Kardinalprotektor „ein Mann von großer Einsicht, Erfahrung und Geschäftskenntnis sein“, „der Einfluß und Ansehen in Rom und im Kardinalskollegium besitzt.“ Da dürfen „einige verbreitete unverbürgte Gerüchte über eine minder reine Sittlichkeit“ °7) nicht ausschlaggebend sein, wenn es gilt, „einen solchen Mann für das österreichische Interesse nicht blos während des Conclave sondern für immer zu gewinnen“. Daß das Protektorat das geeignete Mittel dafür wäre, hat Albani ja selbst zu erkennen gegeben. Durch das Protektorat erhält er überdies ja auch keinerlei Ingerenz auf den österreichischen Klerus, „sondern übernimmt gewissermaßen nur die Verbindlichkeit, die österreichischen Kirchen und Bischöfe im Kardinalskollegium zu vertreten und überhaupt im Einverständnis mit der k. k. Botschaft für das Interesse Österreichs zu handeln. Euer Majestät werden aber in Ihrer Weisheit nicht verkennen, wenn durch die Verleihung des Protektorates der beabsichtigte Vortheil erreicht werden soll, es vor allem eines Mannes von Einfluß und Ansehen bedarf, und die größte Reinheit der Sitten in den Verhältnissen dieses Platzes einer entgegengesetzten nachtheiligen Einwirkung nicht die Spitze zu bieten vermag“ 98 *). Diesen Argumenten gegenüber hielten die Einwände des Kaisers nicht mehr stand und er gab endlich am 6. August 1823 seine Einwilligung zur Verleihung des österreichischen 95) Billet des k. k. Hofrates, geh. Kabinettsdirektor Sr. M„ Martin, an Metternich vom 13. Juni 1823 ddo. Laxenburg. St. K. Vorträge, Fasz. 345. ") Ebenda. 97) Daß Metternich die Bedenken des Kaisers als unverbürgte Gerüchte bezeichnen konnte, erscheint nicht unglaubwürdig, wenn man bedenkt, daß Kardinal Albani im Jahre 1823 immerhin schon 73 Jahre alt war. ") St. K. Vorträge, Fasz. 345.