Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)
BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert
Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österr. Nation im 18. u. 19. Jh. 157 Josef I. in den Reichsfürstenstand erhoben worden war39), hoffte er auch die Vorschrift, die verlangte, daß nur einem deutschen Kardinal das Protektorat verliehen werden dürfe, umgehen zu können. Wenn der Reichsvizekanzler, Graf Colloredo, in seinem daraufbezüglichen Referat an den Kaiser dennoch nicht auf die Ernennung Albanis antrug, so lag der Hauptgrund darin, daß der Kanzler mit Recht befürchten mußte, daß eine Ernennung Albanis den österreichischen Gesandten Kardinal Mellini, der auf diese Würde genau soviel Anspruch erheben konnte, verletzen würde und eine Erhebung Mellinis wiederum bei Albani als Zurücksetzung empfunden werden müßte40). Um diesem Dilemma zu entrinnen, schlug er den Fürstbischof von Olmütz, Kardinal Ferdinand Julius Graf von T royer41), vor, der sich gar nicht um die Protektoratswürde beworben hatte. Kardinal Troyer wurde am 25. Juli 1751 zum Kardinalprotektor ernannt42). Für ihn bedeutete die Erhebung zum Protektor wirklich nur eine Rangerhöhung, da die Geschäfte auch weiterhin von dem in Rom residierenden Komprotektor Albani geführt wurden, der dafür auch die fallweise eingehenden Propinen bezog. Diese Taxgebührenanteile beliefen sich in der Regel, wie aus den Akten hervorgeht, auf durchschnittlich 1000 fl. im Jahr; Kardinal Troyer hingegen mußte die Würde mit der nicht unbedeutenden Summe von 4000 fl., die die Reichshofkanzlei für die Ausfertigung der Ernennungsurkunde und der Beglaubigung einhob, bezahlen. Diese von der Reichshofkanzlei eingehobene Taxe betrug für das Protektorat 4000 fl. und für das Komprotektorat 2000 fl. und mußte bei Erhebung der Urkunden beim Reichstaxamt hinterlegt werden43). Diese Gebühren mußten aber auch bei jeder allfälligen Konfirmation der Würde bei einem Regierungswechsel neuerlich bezahlt werden, was, wie noch gezeigt werden wird, für einen Kardinalprotektor zu einer argen finanziellen Belastung werden konnte. Von diesen Gebühren wurde nicht dispensiert, sie dienten zur Besoldung des Reichskanzleipersonals44). 39) Reichsregister Josephs Í. Bd. V. Fol. 284 ff. 40) St. K. Rom, Varia, Fasz. 65. Referat wegen Ersetzung des Protectorats Nationis Germanicae, Pressburg den 22. Junii 1751. 41) Kardinal Troyer ist am 20. Jänner 1698 zu Brixen geboren, wurde 1720 zum Priester geweiht und am 9. Dezember 1745 zum Fürstbischof von Olmütz gewählt. 1747 erhielt er die Kardinalswürde. Vgl. Wurzbach, a.a.O. Bd. 47, S. 246 ff., und Steinhuber, a.a.O., S. 280 f. 42) Konzepte der Ausfertigungen in Reichshofkanzlei, Fasz. Protectoratus und St. K. Rom, Hofkorrespondenz, Fasz. 33. 43) Eine Übersicht über die aus der Verleihung der Protektorats- und Kom- protektoratswürde eingegangenen Gebühren bringt der „Auszug dessen, was sich in denen Tax-Büchern von anno 1698 bis anno 1765 in betreff des Protektorátus und Comprotectoratus teutscher Nation vorgefunden“. St. K. Rom, Varia, Fasz. 65. 44) Vgl. dazu Weisung Colloredos an Hrzan vom 16. Januar 1791: „daß weder von Sr. kais. Maj. noch von mir abhanget, darüber etwas zu verfügen, indem von diesen Taxen der Unterhalt der Reichskanzlei bestritten wird ...“,