Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 9. (1956)

Änderungen der Bestimmungen für die Benützung der Bestände des Österreichischen Staatsarchivs

660 Literaturberichte — Mitteilungen amännern des Bregenzerwaldes. — S. 60—71: Meinrad Tiefenthaler, Die Grenzbeschreibungen im Urbar der Herrschaften Bludenz und Sonnenberg von 1608—1618. — S. 75—114: Adalbert Welti, Vorarlbergische Bibliographie 1951—1954. — S. 187—210: Hans Nägele, Hundert Jahre Apothekerfamilie Kofler. —■ S. 211—219: Ludwig Welti, Die Dompropsteigasse in Hohenems. — S. 221—262: Ders., Rund um die Entdeckung der Hohenemser Nibelungenhand­schriften, ein Kulturbild aus dem 18. Jahrhundert. Mitteilungen. Änderung der Bestimmungen für die Benützung der Bestände des Österreichischen Staatsarchivs. Das Bundeskanzleramt hat mit Erlaß ZI. 37.042—Pr. lb/56 vom 15. Dezember 1956 die Bestimmungen für die Benützung der Bestände des Österreichischen Staatsarchivs, ZI. 20.916—Pr. lb/47 vom 5. Juli 1948, wie folgt abgeändert: „Von der allgemeinen Benützung bleiben solche Aktenbestände (Archivalien) ausgenommen, die aus der Zeit vom 1. November 1918 bis zur Gegenwart stammen. f Hinsichtlich der Aktenbestände (Archivalien) der Österreichischen Finanz­prokuratur bleiben jedoch die bisherigen Bestimmungen in Kraft. Diese Bestimmungen gelten bis 31. Oktober 1968, ab 1. November treten die alten Bestimmungen gemäß ho. Erlaß ZI. 20.916—Pr. 1/47 vom 5. Juni 1948, Punkt 1, wieder in Kraft.“ Berichtigung zur Rezension des Buches von Paul Christoph, Maria Theresia und Marie Antoinette. In der Besprechung des Buches von Paul Christoph, Maria Theresia und Marie Antoinette, Ihr geheimer Briefwechsel, Wien 1952, die im vorigen Band dieser Zeitschrift erschienen ist (S. 502—504), heißt es bezüglich des Briefes Maria Theresias vom 30. Juli 1775, den Girard in seiner Briefausgabe bereits veröffentlicht hatte: „Dieser Erstdruck (Girard, S. 155) hätte in der vor­liegenden Ausgabe gerechterweise angeführt werden müssen, es genügt hier nicht der Hinweis, daß der Brief ,eineinhalb Jahrhunderte in den kaiserlichen Archiven zurückgehalten und daher nicht veröffentlicht worden ist“.“ Dies ist nun insofern richtigzustellen, als in der Einleitung S. 11, allerdings unter fehler­haftem Datum (30. Juli 1773 statt 1775), auf diesen Brief verwiesen ist und das außerordentliche Verdienst Girards, ihn erstmalig bekannt gemacht und ver­öffentlicht zu haben, hervorgehoben wird. Im Druckfehlerverzeichnis ist das Datum berichtigt. Anna Coreth (Wien). Nachtrag zum Mitarbeiterverzeichnis des „Repertorium der diplomatischen Vertreter aller Länder“. Die im Österreichischen Staatsarchiv untergebrachte Redaktion des „Reper­torium der diplomatischen Vertreter aller Länder“ ersucht um Veröffentlichung folgender Mitteilung an alle Bezieher der bisher erschienenen beiden Bände für den Zeitraum von 1648 bis 1715, bzw. 1716 bis 1763: Herr Professor D. B. Horn, Edinburgh, hat bedeutenden Anteil an der Sammlung und Zustande­bringung des für den Abschnitt „Großbritannien“ grundlegenden Quellen­materials, eine Tatsache, die durch ein Versehen an zuständiger Stelle nicht festgehalten worden war. Edith Kotasek (Wien).

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